Neulich hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg zwei Tierschützer verurteilt, weil sie in einen Schlachthof eingestiegen und Aufnahmen von Schweinen gemacht haben: wie diese in den Minuten ihrer Betäubung durch Kohlendioxid in Panik geraten. Es sind keine schönen Bilder; wer sie gesehen hat, wird wahrscheinlich ein paar schnitzelfreie Tage einlegen – oder ganz auf vegetarische Ernährung umstellen. Es ist also nachvollziehbar, dass der Betrieb gegen die Aktivisten vorgeht. Tierleid ist schlecht fürs Fleischgeschäft.
MeinungTierschutzEs haftet der Überbringer der grausamen Wahrheit

Kommentar von Wolfgang Janisch
Lesezeit: 2 Min.

Ein Gericht verurteilt Aktivisten, weil diese illegal beschaffte Bilder über erlaubte, aber umstrittene Praktiken im Schlachthof öffentlich gemacht haben. Das soll gerecht sein?
