Die Haftstrafen, die das Oberlandesgericht Hamburg gegen sieben Mitglieder und Unterstützer einer rechtsterroristischen Vereinigung namens „Letzte Verteidigungswelle“ verhängt hat, sind ein Ausdruck von Entschiedenheit im Vorgehen gegen gewaltbereite Extremistengruppen. Es ist wichtig, dass die Bundesanwaltschaft die Tätergruppe vor Gericht bringen konnte, und es ist gut, dass das Gericht das Verfahren zügig mit einer Verurteilung beendet hat.
MeinungUrteil gegen rechtsextreme TerrorgruppeDie Justiz hat ihre Aufgabe erledigt - und die Gesellschaft?

Kommentar von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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Es ist gut, dass die Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ in Hamburg so zügig abgeurteilt wurden. Dennoch wirft der Prozess ein Schlaglicht auf eine verstörende Entwicklung.
