Es gibt zwei Möglichkeiten, die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten auszuhandeln. Variante eins ist, dass dies alle jeweils für sich tun – was in Wahrheit heißt, dass sie zum Angebot des Arbeitgebers letztlich nur die Alternative haben, sich nach einem anderen Job umzusehen. Verfügt man nicht über besonders gefragte Qualifikationen, hat man als Individuum kaum Verhandlungsmacht. Um diese zu erlangen, gibt es die Variante zwei: den Tarifvertrag fürs Kollektiv. Er wird von einer Gewerkschaft, grob gesagt, für alle Beschäftigten einer Branche oder einer Firma ausgehandelt. Damit sie dies tun kann, muss sie in der Branche oder der Firma über ausreichend Mitglieder verfügen, um im Konfliktfall mit Streiks auf die Arbeitgeber Druck auszuüben. Zudem muss der Arbeitgeber bereit sein, sich auf einen Tarifvertrag einzulassen. Adidas hat nun erklärt, die Tarifbindung aufzugeben – weil der Firma die Forderungen der Gewerkschaft IGBCE zu weit gehen. Die Beschäftigten können die Entscheidung nun entweder schlucken oder sich wehren: Streiks sind nicht nur zulässig, um konkrete Tarifforderungen durchzusetzen – sondern auch, um überhaupt einen Tarifvertrag zu erzwingen.
Der Sportartikelkonzern will unter anderem verhindern, dass die Lohnabschlüsse künftig auch für höher bezahlte Mitarbeitende gelten. Die Gewerkschaft nennt den Ausstieg „unsportlich und unsolidarisch“.