Tankrabatt:Habecks riskanter Vorstoß

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Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. (Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP)

Der Wirtschaftsminister will das Kartellrecht ändern, um bei den Sprit-Konzernen abzukassieren. Gar nicht so einfach.

Kommentar von Henrike Roßbach

In Berlin tobt ein Urheberrechtsstreit der besonderen Art. Es geht um den Tankrabatt und darum, wer ihn so konstruiert hat, wie er jetzt in der Landschaft herumsteht: teuer und bestenfalls mittelprächtig wirksam. Als Erster hat unzweifelhaft Finanzminister Christian Lindner (FDP) eine Entlastung der Autofahrer gefordert. Doch dass es am Ende eine Steuersenkung auf Kraftstoffe geworden ist, die nun nicht vollständig weitergegeben wird an die Bürger - daran haben auch die Koalitionspartner ihren Anteil. Der Kompromiss wurde schließlich im gemeinsamen Koalitionsausschuss geschmiedet.

Der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck will jetzt aber offenbar nicht länger mit ansehen, wie die vom Tankrabatt-Ärger angeschlagenen Liberalen den Unmut auf ihn zu lenken versuchen - mit dem Argument, er sei nun mal zuständig fürs Kartellamt und damit für die Kontrolle der Mineralölkonzerne. Er schlägt deshalb vor, das Kartellrecht deutlich zu verschärfen.

Die Idee: Die Wettbewerbshüter sollen künftig auch durchgreifen können, wenn zwar kein Kartellverstoß nachweisbar ist, wenige mächtige Spieler den Wettbewerb aber trotzdem behindern. Im Blick hat Habeck vor allem den Mineralölmarkt. Für synchron steigende Preise an den Tankstellen gibt es zwar reichlich Alltagsevidenz. Wettbewerbswidrige Preisabsprachen aber konnte das Kartellamt bislang nicht nachweisen. Kein Wunder. Auf einem derart transparenten Markt hat die Handvoll großer Anbieter das gar nicht nötig.

Habecks Vorstoß darf man getrost als Alternative zur Übergewinnsteuer verstehen, die Grüne und SPD mit Blick auf die Rekordgewinne der Mineralölindustrie fordern. Leicht aber wird sein Vorhaben nicht. Beim Wettbewerb anzusetzen ist zwar besser, als eine willkürliche Steuer auf unsympathische Geschäftsmodelle einzuführen. Doch Unternehmen im Extremfall zu zerschlagen, ohne dass ihnen rechtswidriges Gebaren nachgewiesen werden kann, dürfte ähnlich diffizil werden.

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