Als der Krieg zu Ende war, sollten die Menschen, die vor ihm geflohen waren, wieder gehen. Und zwar schnell. Die Tinte unter dem Friedensabkommen war gerade erst getrocknet, da beschlossen die deutschen Innenminister: Die Männer, Frauen und Kinder, die in Deutschland Zuflucht gefunden hatten, sollten zurück in ihr Land, ganz egal, wie stark es der jahrelange Krieg verheert hatte.
Fast genau dreißig Jahre ist das jetzt her. Im Dezember 1995 beendete das Abkommen von Dayton das mörderische Schlachten im postjugoslawischen Bosnien-Herzegowina. Und schon im folgenden März lief der Abschiebestopp für die etwa 350 000 Bosnierinnen und Bosnier aus, die sich nach Deutschland geflüchtet hatten. Fünf Jahre später lebten tatsächlich nur noch 30 000 Schutzsuchende aus Bosnien-Herzegowina hier im Land. Anders als seine Nachbarn hatte Deutschland die Rückführung der Geflüchteten ziemlich rigoros durchgesetzt und dabei wenig Rücksicht genommen auf das kriegszerstörte Aufnahmeland und schon gar nicht auf die Menschen, die es dorthin zurückgeschickt hat.
Kann das eine Blaupause für den Umgang mit den Geflüchteten aus dem Nicht-mehr-Bürgerkriegsland Syrien sein? Dieser Wunsch mag in vielen Köpfen spuken. Die Antwort aber heißt: Nein. Trotz aller Parallelen: Auch in Syrien ist der Krieg nun seit fast einem Jahr vorbei, der Millionen Menschen vertrieben, viele frische Gräber und verwüstete Städte hinterlassen hat. Und eine immer noch sehr volatile Lage, die Rückkehrern allenfalls eine vage Aussicht, aber noch keine belastbaren Perspektiven auf ein Leben in Sicherheit und ein Mindestmaß an Wohlstand eröffnet.
Deutschland hat doch ein Interesse daran, dass ihre Fähigkeiten und Arbeitskraft hier erhalten bleiben
Doch vieles ist heute anders, auch weil die deutsche Flüchtlingspolitik viel dazugelernt hat. Sie hat den Geflüchteten diesmal ein Angebot gemacht, sich hier zu integrieren. Die Mehrheit von ihnen hat es angenommen, sie leben hier, sie arbeiten hier, viele von ihnen haben den größten Teil ihrer Erwachsenenjahre in Deutschland verbracht. Sie sind Teil des Landes geworden, das sie aufgenommen hat und längst auch ein Interesse daran hat, dass ihre Fähigkeiten und Arbeitskraft hier erhalten bleiben.
Mehrere Hunderttausend sind inzwischen sogar deutsche Staatsbürger geworden, es werden täglich mehr. Doch auch viele der anderen haben längst sichere Aufenthaltstitel, etwa wenn sie schon lange hier leben und den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien bestreiten können. Sie haben damit das Recht, hier zu leben, auch wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einmal entscheiden sollte, dass die Fluchtgründe von einst nicht mehr bestehen.
Wer gehen will, soll gehen können. Wer zögert, soll zögern dürfen
Denn natürlich begründen die Zerstörungen des Krieges allein, so schlimm sie sind, nach deutschem Migrationsrecht keinen Anspruch auf Aufnahme und Aufenthalt, sobald im Heimatland keine außergewöhnliche Gefahr mehr für Leib und Leben droht. Das heißt auch: Nichts spricht gegen die Bestrebungen von Innenminister Alexander Dobrindt, Abschiebungen nach Syrien für Straftäter möglich zu machen. Das ist sogar notwendig, auch im Sinne der vielen Geflüchteten, die anständig sind.
Darüber hinaus aber muss gelten: Wer gehen will, soll gehen können. Wer zögert, soll zögern dürfen. Und wer nach all den langen Jahren in der neuen Heimat zu Hause ist, soll nicht daraus herausgerissen werden.

