Aktuelles Lexikon:Strompreisbremse

Ist es besonders teuer, Strom aus Gas zu produzieren, dann steigt der Preis für alle gleichermaßen. Das Uniper-Kraftwerk in Gebersdorf. (Foto: Nicolas Armer/dpa)

Eine klassische Umverteilung von Gewinnen, ersonnen von der Ampelkoalition während der Gas-Krise – und nun bestätigt vom Bundesverfassungsgericht.

Von Bastian Brinkmann

Wer im Sommer 2022 nach einem Umzug einen neuen Stromvertrag abschließen wollte, hatte ein Problem: Man musste mehr als 50 Cent für eine Kilowattstunde zahlen, Anfang 2021 waren es noch 25 Cent gewesen. Energie war wegen des russischen Überfalls auf die Ukraine teuer geworden. Vor allem Gas wurde knapp. Auf dem Strommarkt entscheidet immer das letzte Kraftwerk, das gebraucht wird, wie hoch der Strompreis insgesamt wird. Betreiber von Atomkraftwerken (die liefen damals noch), Windparks und Solaranlagen konnten sich freuen: Auch sie kassierten die hohen Preise, obwohl sie für ihre Produktion gar kein teures Gas einkaufen mussten. Sie machten also hohe Gewinne. Die Bundesregierung entschied, diese Profite abzuschöpfen und wieder auszuschütten, als Subvention für Stromkunden. Wer mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen musste, bekam einen Rabatt. Eine Familie mit einem teuren 50-Cent-Vertrag zahlte aufgrund der Strompreisbremse nicht 167 Euro monatlichen Abschlag, sondern nur 140 Euro. Ökostromanbieter haben sich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese Umverteilung gewehrt – und an diesem Donnerstag in Karlsruhe verloren. Die Finanzierung der Strompreisbremse war rechtens.

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