Arbeitskämpfe:Ein Streikgesetz? Bloß nicht

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Das Wort, das Reisende hassen: "Cancelled" - hier zu lesen wegen des Streiks am Flughafen Frankfurt. (Foto: Ardavan Safari/dpa)

Nun war es das Bodenpersonal an Flughäfen, das zu Hause blieb - und wieder einmal gibt es Rufe nach einem Eingreifen des Staats. Der wird sich hüten. Zu Recht.

Kommentar von Detlef Esslinger

Braucht es in Deutschland ein schärferes Streikrecht? Diese Frage kommt alle paar Jahre wieder, und zwar jeweils zu einem leicht berechenbaren Zeitpunkt: immer dann, wenn sich Streiks in der Verkehrsbranche häufen. Am Mittwoch nervten die Beschäftigten des Bodenpersonals an Flughäfen, neulich waren es die an den Gepäckkontrollen, außerdem in den Innenstädten das Personal von Bussen, U- und Straßenbahnen; von der GDL ganz zu schweigen. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber und die Mittelstandsunion von CDU und CSU fordern gesetzliche Regeln für eine Schlichtung, zum Beispiel eine Zwangsschlichtung vor dem ersten Streik - sowie Vorgaben, wann dieser als "unverhältnismäßig" und damit rechtswidrig zu gelten hat.

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