Latein mag in den Schulen auf dem Rückzug sein, aber wer klug klingen will, greift gern darauf zurück. Manche rufen kriegerisch den casus belli aus, vielleicht sogar coram publico, andere fragen, wem das nützen soll – cui bono? Juristen nennen Rechtsfiguren mit römischen Ahnen ohnehin gern beim alten Namen, den „Nemo-Tenetur-Grundsatz“ zum Beispiel, wonach sich niemand vor Gericht selbst belasten muss. Weit gebracht hat es die conditio sine qua non. Sie stammt aus dem Strafrecht und soll die vom Gericht zu klärende Kausalität greifbar machen: Lässt sich zwischen der Handlung des Täters und dem Schaden des Opfers eine Verbindungslinie ziehen? Das ist dann der Fall, wenn – so drücken Juristen das aus – eine Handlung nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der „Erfolg“ entfiele. Aus diesem spröden Kontext hat sich die Formel längst emanzipiert und meint inzwischen beinharte Verhandlungspositionen, wie sie der Unionspolitiker Johann Wadephul markiert. Ohne Abschaffung der Wahlrechtsreform werde die CDU keinen Koalitionsvertrag unterschreiben, kündigte er an. Falls es jemand nicht verstanden hat: Dies sei eine conditio sine qua non.
Aktuelles LexikonConditio sine qua non

Begriff aus dem Strafrecht, der auch eine knallharte Verhandlungsposition beschreibt: Ohne die Erfüllung dieser Bedingung reden wir gar nicht weiter. Für einen Unionspolitiker ist das die Sache mit dem Wahlrecht.
Von Wolfgang Janisch