Strafprozesse:Diese Zustände gehören abgeschafft

Strafprozesse: Aufgezeichnet wird nichts - hier das Landgericht Dresden im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe.

Aufgezeichnet wird nichts - hier das Landgericht Dresden im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe.

(Foto: Sebastian Kahnert/dpa)

Was hat ein Zeuge gesagt, was nicht? Im Gericht sind alle Beteiligten auf ihre Mitschriften angewiesen. Justizminister Buschmann will nun Video- und Tonaufzeichnungen erlauben. Recht hat er. Zum Teil jedenfalls.

Kommentar von Annette Ramelsberger

Eines vorweg: Niemand will aus deutschen Gerichtsverhandlungen Show-Events machen. Niemand will, dass sie über Youtube gestreamt werden. Niemand will Verhältnisse wie in den USA, wo die Schauspieler Johnny Depp und Amber Heard in aller Öffentlichkeit intimste Details vor Gericht ausbreiten mussten. Es geht noch nicht einmal darum, dass man einen Prozess später auf der Homepage des Gerichts nachverfolgen kann. Dennoch ist zwischen dem Bundesjustizministerium und der Justiz ein Streit ausgebrochen, als stünde genau das bevor.

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