Kolumne:Demokratie erfordert Beteiligung

Bundesfinanzhof erkennt Attac Gemeinnützigkeit ab

Das höchste deutsche Finanzgericht hatte dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac wegen tagespolitischem Aktivismus die Gemeinnützigkeit aberkannt. Inzwischen hat der Verein Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.

(Foto: Carsten Hoefer/dpa)

Die Zivilgesellschaft soll nicht "zu politisch" sein, sagt das Steuerrecht. Nur dann sei sie gemeinnützig. Das ist unsinnig und verfassungsfeindlich.

Von Heribert Prantl

"Amadeus": Die Zeitschrift Rolling Stone hat diesen Film über das Leben von Wolfgang Amadeus Mozart aus der Sicht seines Konkurrenten, des Wiener Hofkomponisten Antonio Salieri, als den "vielleicht besten Film" bezeichnet, "der je über Musik gemacht worden ist". Der mit acht Oscars ausgezeichnete Film des Regisseurs Miloš Forman stammt aus dem Jahr 1984, ist also nicht mehr so ganz frisch.

Aber es gibt darin eine Szene, die immer frisch bleibt, die man nie mehr vergisst: Kaiser Joseph II., der Sohn von Maria Theresia, sitzt in der Uraufführung von Mozarts komischer Oper "Entführung aus dem Serail" - und der 26-jährige Komponist wartet nach der Aufführung gespannt und begierig auf die Reaktion seines Auftraggebers. Der ringt nach Worten und fasst dann sein majestätisches Urteil wie folgt zusammen: "Zu viele Noten, lieber Mozart." Und der Regent setzt hinzu: "Streich er einige weg, und es ist richtig." Dem Kaiser war das Mozart'sche Singspiel, verglichen mit der damaligen Operntradition, zu vielstimmig.

Im Film ist diese Szene von beklemmender Komik, weil heute jeder weiß, welch grandioses Werk Mozart geschaffen hat. Mir fällt diese Szene ein, wenn ich die kleinkarierten und engstirnigen Entscheidungen der deutschen Steuerbehörden und Finanzgerichte zur steuerlichen Förderung von Vereinen lese. Diese Urteile laufen darauf hinaus, dass Vereine in Deutschland nicht "zu viel Politik" machen sollen, dass sie also nicht "zu politisch" sein dürfen. Politische Debatten, politische Ziele: Sie sind angeblich schädlich. "Streich er einige weg, und es ist richtig" - dann wirst du gefördert.

Wenn die Vereine, so die Steuerbehörden und Finanzgerichte, zu viel Politik betreiben, dann erleiden sie steuerliche Nachteile, dann verlieren sie ihre Gemeinnützigkeit, dann dürfen sie keine Spendenquittungen mehr ausstellen, dann darf kein Spender mehr seine Spenden in der Steuererklärung geltend machen. Zu viel Politik ist also "bäh" im Sinn des Steuerrechts. Die deutschen Steuer- und Finanzbehörden verfechten einen kastrierten Politikbegriff, der die Diskussion und die Auseinandersetzung mit aktuellen politischen Zuständen nicht umfasst. "Politische Bildung" wird bundeszentralisiert.

Der Bundesfinanzhof ist auf dem Stand von Auerbachs Keller, wo Goethe in einer berühmten Szene in "Faust I" einen Zecher sagen lässt: "Ein garstig Lied! Pfui. Ein politisch Lied!" Die Finanzrichter formulieren das Unwerturteil etwas anders, bürokratischer, aber im Ergebnis genauso. Sie behaupten: Die Einflussnahme auf die politische Willensbildung und auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung sei kein gemeinnütziger Zweck. Ein Verein, der ausschließlich oder überwiegend einen politischen Zweck verfolge, sei daher nicht gemeinnützig. Politische Bildung ist zwar nach dem Wortlaut der Abgabenordnung gemeinnützig. Politische Bildung endet aber nach Meinung der Richter dort, wo die blanke Information aufhört. Sie umfasse nur "die Schaffung und Förderung politischer Wahrnehmungsfähigkeit und politischen Verantwortungsbewusstseins sowie die Diskussion politischer Fragen in geistiger Offenheit".

Das höchste Finanzgericht hat dem globalisierungskritischen Verein Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt

Das höchste Finanzgericht hat deshalb 2019 dem globalisierungskritischen Verein Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt - in der Folge kam es zu einer ganzen Reihe von weiteren negativen Entscheidungen; unter anderem wurde der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes" die Förderungswürdigkeit entzogen.

Attac hat, nach vergeblicher Ausschöpfung des ordentlichen Rechtswegs, vor einigen Wochen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt darüber zu entscheiden, ob die Zivilgesellschaft im 21. Jahrhundert noch so geschurigelt werden darf. Sebastian Unger, Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Ruhr-Uni in Bochum sagt: Nein. Er fordert, "die im Mittelpunkt der Gemeinnützigkeit stehende steuerbegünstigte Teilhabe an der Gemeinwohlverwirklichung insgesamt auf ein gleichheitsrechtlich solides Fundament zu stellen".

Der Gesetzgeber hat das bisher nicht geschafft. Die einschlägigen Regelungen in Paragraf 52 Abgabenordnung fördern das Schachspiel, den Amateurfunk, den Karneval, den Hundesport und die Bienenzucht - aber nicht ausdrücklich die streitige und streitbare Demokratie. Ist es missbilligenswert, wenn sich ein Verein für eine Transaktionssteuer einsetzt? Für höhere Mindestlöhne? Für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege? Für einen sozialökologischen Umbau der Wirtschaft? Muss sich die Arbeit des Vereins also darauf beschränken, die Funktionsweise des Bundestags oder des Weltsicherheitsrats zu erklären? Das riecht, wie gesagt, nach Auerbachs Keller. Das überkommene Gemeinnützigkeitsrecht hängt einem überkommenen, demokratiefernen Staatsverständnis nach. Politik ist in einer Demokratie eben nicht nur Sache des Staates und der Parteien. Gewiss: Letztere wirken, laut Grundgesetz, an der politischen Willensbildung mit; sie sind aber nicht allein dafür zuständig. Auch die Zivilgesellschaft ist zuständig - so steht es übrigens im Artikel 11 des EU-Vertrages.

Mehr Demokratie wagen - das gilt immer noch

Politische Bildung ist nicht abstrakt, sie ist konkret. Sie verlangt, Bürgerinnen und Bürger nicht zu Bittstellern der Demokratie zu degradieren. Politische Bildung verlangt, sie nicht steuerrechtlich einzuschüchtern. Mehr Demokratie wagen - das gilt, mehr als 50 Jahre nach Willy Brandt, immer noch. Das heißt: Gemeinnützigkeit muss demokratiefreundlich definiert werden. Dazu gehört dann freilich auch Transparenz: Politisch tätige Vereine müssen dann große Spenden offenlegen.

Politische Bildung und politische Kultur fangen dort erst richtig an, wo die blanke Information aufhört. Dieser Anfang verdient steuerliche Förderung, denn: Demokratie muss gelernt werden, immer und immer wieder. Sie ist ein täglicher Akt der Beteiligung. "Wer glaubt, er könnte durch Aneignung bestimmter Regeln ausreichend über das Wesen der Demokratie Bescheid wissen, unterliegt einer Täuschung", hat der Philosoph Oskar Negt trefflich formuliert. Die Finanzbehörden und Finanzgerichte unterliegen dieser Täuschung. Demokratie ist kein bloßes Regelsystem, sie ist eine Lebensordnung.

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Kolumne von Heribert Prantl

Heribert Prantl ist seit 1. März 2019 Kolumnist und ständiger Autor der Süddeutschen Zeitung. Zuvor leitete er das Ressort Meinung sowie die Innenpolitik und war Mitglied der Chefredaktion. Alle seine Kolumnen finden Sie hier.

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