Sterbehilfe:Es gibt ein Recht zum Leben, aber keine Pflicht

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Es gehört zur Würde des Menschen, in Würde gehen zu können. Warum eine "Tötung auf Verlangen" auch straflose Sterbehilfe sein kann.

Kolumne von Heribert Prantl

Sterben zu dürfen ist das letzte Recht des Menschen. Das Gesetz darf einen Menschen nicht einsperren in seinem todkranken Körper; es darf ihn nicht zum ewigen Leiden verdammen; das Gesetz darf ihn nicht strafen damit, dass es ihn nicht sterben lässt. Und man soll den Menschen, denen es vor einem Dahinvegetieren und vor einem gewindelten Ende graut, auch nicht mit Gott kommen, dem sie mit einem Suizid nicht ins Handwerk pfuschen dürften.

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