Der Hürdenlauf ist eigentlich eine Disziplin der Leichtathletik. In Deutschland ist es aber auch ein Hürdenlauf, das Recht auf den eigenen Tod durchzusetzen. Das legte mir kürzlich ein sehr alter Herr in einem langen Brief dar. Er hatte das am eigenen Leib erfahren und schilderte mir diesen seinen, wie er es nannte, „unvollendeten Tod“: Nach einem schweren Schicksalsschlag hatte er sich nach reiflicher Überlegung eine tödliche Dosis Insulin gespritzt. Ärzte holten ihn aus dem Koma, kümmerten sich nicht um seinen Protest und seinen Hinweis, dass er eine Patientenverfügung gegen lebensverlängernde Maßnahmen geschrieben und hinterlegt habe. Die näheren Umstände seines Falls waren so bewegend und erschütternd, dass ich seine Empörung verstehen konnte.
MeinungGesellschaftMenschen müssen sterben dürfen. Aber nur, wenn sie es wirklich wollen

Kolumne von Heribert Prantl
Lesezeit: 4 Min.

Das Recht auf den eigenen Tod ist ein Grundrecht, das noch nicht geregelt ist. Politik und öffentliche Meinung sind da gespalten. Wie sollte es auch anders sein.
