MeinungSoziale MedienKlarnamenpflicht in sozialen Medien? Ja, aber anders

Kolumne von Frauke Brosius-Gersdorf

Lesezeit: 3 Min.

Die Apps von Facebook, Tiktok und Co. hat fast jeder Smartphone-Besitzer auf seinem Gerät gespeichert.
Die Apps von Facebook, Tiktok und Co. hat fast jeder Smartphone-Besitzer auf seinem Gerät gespeichert. Hollie Adams/REUTERS

Rechtsverletzungen sind auf Facebook, Tiktok oder Instagram gang und gäbe. Es ist bislang aber kaum möglich, sich dagegen zu wehren. Helfen könnte eine neue Regel für Plattformbetreiber.

Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, ist eine Binsenweisheit. Trotzdem kommt es in sozialen Medien wie Facebook, Tiktok und X massenhaft zu Rechtsverletzungen. Sich gegen Rechtsverletzungen im Internet zu wehren, ist schwierig und nicht selten unmöglich. Denn die Kommunikation in sozialen Medien erfolgt oftmals anonym oder unter Pseudonym. Eine Klarnamenpflicht für die Kommunikation gibt es nicht. Im Gegenteil. Plattformbetreiber sind nach deutschem Recht sogar verpflichtet, die Nutzung ihrer Dienste anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen.

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