Kreuz-Erlass:Ab nach Karlsruhe

Bayerische Richter ermöglichen es Söder, beim Bundesverfassungsgericht heldenhaft zu verlieren.

Kommentar von Ronen Steinke

Manche Menschen in Bayern waren anfangs besorgt. Sie fürchteten um die Neutralität des Staates, als Markus Söder per Erlass in allen bayerischen Amtsstuben im Jahr 2018 Kreuze anbringen ließ. Die bayerische Regierung hat diese Sorge aber von Beginn an zu zerstreuen gesucht. Das Kreuz sei religiös ganz neutral. Auch entgegen manchen Aussagen von Kirchenleuten. Es sei bloß "Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns". Diese Logik hat nun der bayerische Verwaltungsgerichtshof akzeptiert.

Mit dieser Logik wäre nun der Weg eröffnet für den nächsten Schritt: einen "CSU-Erlass". Auch diese Partei ist ja nur auf den ersten Blick eine Vertreterin einer bestimmten politischen Richtung, die man gut oder schlecht finden, keinesfalls aber mit staatlichen Mitteln den Menschen aufzwingen darf. Auf den zweiten Blick ist sie ein Stück bayerischer Geschichte, und zwar ein stolzes. Sagen wir es offen: Ein CSU-Emblem am Eingang jedes öffentlichen Gebäudes - wer wollte bestreiten, dass damit der Landesgeschichte erinnert würde?

Schon in den Neunzigern bekam ein bayerischer Ministerpräsident, Edmund Stoiber, vom Bundesverfassungsgericht erklärt, dass Kreuze an öffentlichen Gebäuden dem Grundgesetz widersprächen. Seitdem ist die Sache rechtlich geklärt. Aber politisch hatte sich der Kampf für Stoiber gelohnt. So wird es jetzt wieder kommen. Söders Kreuz-Erlass wird in Karlsruhe auf dem Richtertisch liegen, Söder wird verlieren, aber stolz sein. So ist es gute bayerische Tradition.

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