MeinungSexualstrafrechtEndlich wird der Einsatz von K.-o.-Tropfen härter bestraft

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Kommentar von Ronen Steinke

Lesezeit: 1 Min.

Das sollte man als Frau in einem Club oder einer Disco nie tun: sein Glas unbeobachtet lassen.
Das sollte man als Frau in einem Club oder einer Disco nie tun: sein Glas unbeobachtet lassen. Jens Kalaene/picture alliance/dpa

Wer eine Frau damit betäubt und vergewaltigt, soll wenigstens fünf Jahre bekommen. Das hat Justizministerin Stefanie Hubig im Kabinett durchgesetzt. Zeit wird’s.

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Was für ein Tempo möglich ist, wenn es den Herren in Union und SPD mal wirklich wichtig ist, das sieht man, wann immer die Benzinpreise steigen. Dann werden Notpakete durchgepeitscht, Fristen verkürzt, Schritte übersprungen. Das geht. Was für ein Tempo indessen gilt, wenn „Frauenthemen“ auf der Agenda stehen, das zeigt der politische Umgang mit dem Sexualstrafrecht und speziell etwa mit K.-o.-Tropfen – mit einer heimtückischen Tatwaffe also, deren Verbreitung in Deutschland so groß ist, dass Frauen in Clubs und Diskotheken sorgenvoll ihr Getränk abdecken, aus Angst, betäubt und vergewaltigt zu werden. (Man muss kein Schelm sein, um auf die Geschlechterverhältnisse im Bundestag zu blicken, es ist Mathematik: Bei der CDU sind es 77,4 Prozent Herren, bei der CSU 75 Prozent, bei der SPD 58,3 Prozent.)

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