MeinungParagraf 218Der Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten sollte endlich legal werden

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Kommentar von Ronen Steinke

Lesezeit: 2 Min.

Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch regelt bislang die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen.
Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch regelt bislang die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. Bernd Weißbrod/dpa

Der Streit um die Finanzierung zeigt, wie klein der politische Abstand zwischen SPD und Union in Wahrheit längst ist. Es ist Zeit, damit pragmatischer umzugehen.

Man muss der SPD ein Kompliment dafür machen, wie sie es geschafft hat, diesen kleinen, so unscheinbar wirkenden Passus in den Koalitionsvertrag hineinzuverhandeln, offenbar ohne dass die Gegenseite es gemerkt hat. Eigentlich muss man der SPD sogar zwei Komplimente dafür machen.

Erstens: Punkt für Schlitzohrigkeit; eine Kompetenz, die sonst ja eher der CSU zugeschrieben wird. Die SPD hat es geschafft, das gesellschaftliche Reizthema, das Abtreibung immer noch darstellt, in einen denkbar drögen Satz zu kleiden: „Wir erweitern die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“ Dieser Satz, bezogen auf den Schwangerschaftsabbruch, steht jetzt so im Koalitionsvertrag. Und er verkörpert genau die Forderung, welche die gescheiterte Ampelkoalition auf den letzten Metern ihrer Amtszeit durch den Bundestag zu bringen versuchte. Das gelang damals nicht – wegen der Gegenstimmen der FDP, vor allem aber auch wegen der erbitterten Ablehnung der Union.

Es ist wieder Bewegung im Thema Paragraf 218

Die SPD hat es geschafft, genau das durchzusetzen, was kurz zuvor die Expertinnenkommission, die von der Ampelregierung eingesetzt worden war, zum Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs einstimmig als bescheidene kleine Schlussfolgerung empfohlen hatte – damals unter der stellvertretenden Leitung einer Potsdamer Juraprofessorin namens Frauke Brosius-Gersdorf. Ob das nun nett ist gegenüber der Union, die sich jetzt die Augen reibt, mögen andere beurteilen; ob das eine gute Basis für die kollegiale Zusammenarbeit mit der ohnehin leicht reizbaren, neuen Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) schafft, auch. Aber es ist ein bemerkenswerter politischer Zwischenerfolg. Das Thema Paragraf 218 ist so jedenfalls in Bewegung gebracht.

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:CSU widersetzt sich mehr staatlich bezahlten Abtreibungen

Nächste Kontroverse in der Koalition: Schwangerschaftsabbrüche müssen legalisiert werden, damit die Krankenkassen sie bezahlen können, sagt die SPD. Stimmt nicht, widerspricht die Union. Und in der CSU gibt es Widerstand, dieses Versprechen des Koalitionsvertrags überhaupt umzusetzen.

Von Bastian Brinkmann

Und zweitens: Punkt für gute Erklärarbeit; eine Kompetenz, die ja überall knapp ist. Denn: So ist nun allen vor Augen geführt, wie unspektakulär, ja moderat-pragmatisch die Forderung eigentlich ist, die SPD und auch Grüne in der vergangenen Legislaturperiode als Ergebnis der langen Debatte um den Paragrafen 218 aufgestellt haben. Man könnte meinen, es ginge um Grundstürzendes, hört man die großen Begriffe, mit denen gerade viel gewedelt wird: Menschenwürde, Lebensrecht. Um riesige Gewissensfragen scheint es zu gehen, wenn aktuell zwischen Liberalisierungsbefürwortern wie Rot-Grün (und Frauke Brosius-Gersdorf et al.) einerseits, Skeptikern in der Union andererseits gestritten wird.

Gestritten wird nicht über den Schwangerschaftsabbruch selbst

Aber: Eigentlich geht es, bei Lichte betrachtet und aus der Perspektive der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, halt wirklich fast nur um die „Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung“. Denn: Gestritten wird bloß um die ersten drei Monate der Schwangerschaft. Alle demokratischen Parteien sind sich längst einig, dass eine Abtreibung in diesem Zeitraum aus staatlicher Sicht freigestellt sein soll, als eigene Entscheidung der Schwangeren, für die es auch keine besonderen Gründe braucht.

Strittig ist allein die Frage, ob man während dieser drei Monate weiterhin die verschwiemelt-doppelzüngige Sprachregelung beibehalten soll, ein Schwangerschaftsabbruch sei „rechtswidrig, aber straflos“ – oder ob man nicht einfach sagen soll: Es ist erlaubt. Das Verschwiemelt-Doppelzüngige hat die negative Folge, dass schwangere Frauen mit großer Bürokratie zu kämpfen haben, wenn sie um finanzielle Unterstützung für diesen medizinischen Eingriff bitten. Und das ist wirklich das Letzte, was irgendjemand in dieser Situation braucht.

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