Der Richter war angetan. Er war angetan vom Angeklagten, der unter anderem wegen Volksverhetzung vor ihm stand. Der Richter fand Gefallen an dessen Engagement gegen „jüdische Ansprüche aus dem Holocaust“; es müsse ja, meinte er, „endlich einmal ein Schlussstrich“ gezogen werden. Der Richter attestierte dem Rechtsextremisten daher Charakterstärke und Verantwortungsbewusstsein. Er verurteilte den Mann trotz dessen einschlägiger Vorstrafen also nur zu einer milden Bewährungsstrafe und propagierte in zahlreichen Interviews die Meinungsfreiheit des Angeklagten im politischen Meinungskampf. Das ist jetzt gut dreißig Jahre her.
MeinungDemokratie:Wenn Richter nach rechts rücken
Kolumne von Heribert Prantl
Lesezeit: 4 Min.

Die Justiz in Deutschland ist abhängiger von der Politik, als es das Grundgesetz vorsieht. Sie braucht einen Schutzschild gegen Rechtsextremisten. Wie der konstruiert werden muss.

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