MeinungDebatte um Jens SpahnDas geltende Recht ist der Kinderwunschmedizin nicht mehr gewachsen

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Kolumne von Heribert Prantl

Lesezeit: 4 Min.

Was ist eine Mutter? Das ist juristisch gar nicht so einfach festzulegen.
Was ist eine Mutter? Das ist juristisch gar nicht so einfach festzulegen. Fabian Strauch/dpa

Die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten, wird aber anerkannt, wenn sie im Ausland geschieht. Das ist absurd. Der Gesetzgeber sollte auf die medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklungen reagieren.

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Im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB, steht ein Satz, der die Mutterschaft regelt. Er klingt so selbstverständlich, dass er schon wieder stutzig macht: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“ Der Satz ist ein Solitär, er ist ein eigener Paragraf, er hat die Nummer 1591. Er liest sich so, als stünde er immer schon da, als verstünde er sich von selbst und als bedürfe er keiner weiteren Erklärung. Er steht aber nicht schon immer da, sondern erst seit 1998; und er wurde ins Gesetz geschrieben, als er sich nicht mehr von selbst verstand, weil die Fortpflanzungsmedizin Mittel fand, Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch diesen Kinderwunsch zu erfüllen. Paragraf 1591 reagiert auf die Möglichkeiten, biologische Bausteine zu übertragen. Die so mit labortechnischer Raffinesse ermöglichte Pluralisierung oder Fragmentierung von Elternschaft findet sich im BGB nicht wieder.

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