Senioren:In der Rentenpolitik gibt's keine Ausreden mehr

Feature Altersversorgung Ein Mann und eine Frau stehen auf einer Aussichtsplattform und schauen auf einen Fluss und eine

Die Lebensphase, in der man beim Einkommen von den Entscheidungen anderer abhängig ist: ein Rentnerpaar, irgendwo in Deutschland.

(Foto: Neundorf/Kirchner-Media via www.imago-images.de/imago images/Kirchner-Media)

Das Urteil des Bundesfinanzhofs ist nur scheinbar eine Niederlage für die beiden 74 und 78 Jahre alten Kläger. In Wahrheit tragen die Richter der Bundesregierung auf, endlich ihre Arbeit zu tun.

Kommentar von Hendrik Munsberg

Politik erzeugt manchmal einen späten Nachhall. Wer kennt heute noch Hans Eichel? Der Sozialdemokrat aus Kassel war bis 2005 Bundesfinanzminister, beim Kanzler Gerhard Schröder. Damals litt der Staat an chronischer Finanznot, doch das Bundesverfassungsgericht verlangte eine neue Rentenbesteuerung. Eichel war deren Architekt. Aber lange Zeit begriffen nur wenige die Tragweite seines Eingriffs, wonach Renten bis 2040 immer stärker besteuert werden, während im Gegenzug der Staat die im Erwerbsleben gezahlten Rentenbeiträge steuerfrei hält. Und dass es zur Doppelbesteuerung kommt, wenn in der Zeit bis dahin die Besteuerung von Renten schneller steigt, als die Besteuerung von Beiträgen sinkt.

Doch künftig dürften immer mehr Menschen verstehen, wie wichtig diese Rentenbesteuerung für ihr finanzielles Auskommen im Alter ist. Das ist auch das Verdienst des Bundesfinanzhofs (BFH), dessen beiden Urteile von Montag ein Paukenschlag sind. Zwar wiesen Deutschlands höchste Finanzrichter einen 74- und einen 78-jährigen Kläger ab, weil bei beiden keine Doppelbesteuerung zu erkennen sei. Doch dann sprach Jutta Förster, Vorsitzende Richterin am Zehnten BFH-Senat, den entscheidenden Satz: Künftige Rentnerjahrgänge werden "in mehr Fällen von der doppelten Besteuerung betroffen sein, als die Finanzverwaltung meint". Heißt mit anderen Worten: Die von Hans Eichel konstruierte Rentenbesteuerung wird schon bald verfassungswidrig sein.

Ein Bauwerk von Hans Eichel, das nun Olaf Scholz viel Ärger macht

Um das zu verhindern, verlangen Deutschlands höchste Finanzrichter nun eine grundlegende Korrektur vom Staat. Der, so kann man das Urteil frei übersetzen, hat Beitragszahler ebenso wie Rentner bisher durch definitorische Kunstgriffe zu reich gerechnet. Mit der Folge, dass Eichels Rentenreform vor allem auf Kosten jüngerer und künftiger Rentner geht. Nun verlangt der BFH: Der Staat muss noch einmal neu rechnen und dafür Sorge tragen, dass es auch für diese keine Doppelbesteuerung geben wird.

Prompt liegt das Problem wieder bei einem Sozialdemokraten, diesmal ist es Olaf Scholz, der Bundesfinanzminister und Kanzlerkandidat seiner Partei. Seit Monaten fallen seine Umfragewerte recht ernüchternd aus, und nun droht ihm mitten im Wahlkampf Ärger mit Millionen Rentnern. Kein Wunder, dass Scholz jetzt verspricht, er werde für eine faire Rentenbesteuerung sorgen; allerdings erst nach der Bundestagswahl, im Zuge einer Reform der Einkommensteuer. Gehört Scholz der neuen Bundesregierung nicht an, würde daraus jedoch eine unangenehme Aufgabe für andere.

Im Finanzministerium war seit Langem bekannt, dass sich hier ein Problem anbahnt. Ernst zu nehmende Mahner, dass die Reform missglückt sei, gab es seit Jahren. Einer der Ersten war der Chef des inzwischen aufgelösten Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger, Franz Ruland. Er kritisierte, dass Eichels Rentenbesteuerung bald in eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung münden werde. Und seit Monaten musste Scholz zudem klar sein, dass der BFH noch vor der Bundestagswahl kritisch urteilen würde.

An diesem Beispiel sieht man: Politik wird in Deutschland für Ältere gemacht

Aber auch sonst hat sich Vizekanzler Scholz um die deutsche Rentenpolitik nicht gerade verdient gemacht, CDU-Kanzlerin Angela Merkel allerdings genauso wenig. Unter ihrer Richtlinienkompetenz wurde schon zu Beginn dieser Legislaturperiode eine "doppelte Haltelinie" für Rentenniveau und Beitragssatz eingeführt; Limits, für deren Einhaltung der Bund notfalls garantiert, damit sowohl Rentenniveau als auch Beiträge im Rahmen bleiben. Das kam dem Vorsatz gleich, in der staatlichen organisierten Alterssicherung nichts zu unternehmen. Dabei ist seit Langem klar, dass die immer ungünstigere Demografie schon bald zur schweren Belastung für das Rentensystem wird. Zwar setzte die große Koalition eine Reformkommission ein, die aber ging ohne greifbares Ergebnis auseinander.

Und sogar das drängendste Problem, die missratene Riester-Rente, stand zwar auf der Regierungsagenda, wurde aber wieder gestrichen. Dabei hätte man längst beginnen müssen, für eine vernünftige Ergänzung zur gesetzlichen Rente zu sorgen, die mit der Riester-Rente zwar versprochen, vielfach aber nicht eingelöst wurde. Deutschland braucht einen Pensionsfonds nach schwedischem Vorbild, der vom Staat organisiert und von Profis gemanagt wird, damit die Bürger von den Chancen am Kapitalmarkt profitieren können.

Das wird nun die nächste Bundesregierung erledigen müssen. Vier verlorene Jahre sind zu beklagen, für die Rentenpolitik ist das ein großer Schaden. Die Hälfte der Wähler in Deutschland sind bereits 55 Jahre und älter. Mit der Folge, dass die Belange der jüngeren Generationen - jener Beitragszahler, die vom Rentenalter noch Jahrzehnte entfernt sind - von der Politik allzu oft missachtet werden; wie ja auch Klima- und Corona-Krise zeigen. Es wird Zeit, das Wahlalter bei Bundestagswahlen zu senken - auf 16 oder gar 15 Jahre.

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