Bundestag:Regierungserklärung

Eine besondere Form der Rede im Parlament, am Mittwoch von Bundeskanzler Olaf Scholz genutzt.

Von Detlef Esslinger

Reden im Deutschen Bundestag sollen grundsätzlich nicht abgelesen, sondern frei vorgetragen werden - eine Ausnahme von diesem Grundsatz sind Regierungserklärungen, bei denen sich die Vortragenden in der Regel streng ans Manuskript halten; so auch Bundeskanzler Olaf Scholz, als er am Mittwoch eine Regierungserklärung abgab, zum EU-Gipfel an diesem Donnerstag und Freitag; aber natürlich kam darin auch der Haushaltsbeschluss der Ampel vor. Regierungserklärungen können vom Kanzler, einer Ministerin und einem Minister abgegeben werden. Üblich sind sie jeweils zu Beginn einer Amtszeit jeder Regierung, vor jedem EU-Gipfel oder dann, wenn die Lage oder ein Projekt nach Meinung der Regierung diese Form der Rede erfordert. An sie schließt sich jeweils eine Debatte an, auch sind Abstimmungen zu sogenannten Entschließungsanträgen möglich - mit denen der Bundestag beziehungsweise dessen Mehrheit eine Haltung zum Thema der Regierungserklärung einnimmt. Am Mittwoch standen Entschließungsanträge der Ampelkoalition, der Union sowie der AfD zu EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine sowie mit Moldau zur Abstimmung. Was Regierungserklärungen ausdrücklich nicht sind: Teil des Gesetzgebungsverfahrens.

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