Reform des Hochschulgesetzes:Die Firma

Bayreuth: Campus UNIVERSITÄT

Der Freistaat wünscht sich mehr Leistung von den Hochschulen: Studenten auf dem Campus der Universität Bayreuth.

(Foto: Johannes Simon)

Die geplante Reform des bayerischen Hochschulgesetzes würde für die Universitäten einen atemberaubenden und durchökonomisierten Kurswechsel bedeuten.

Gastbeitrag von Dietmar Süß

Es riecht nach Aufbruch und Erneuerung, nach Exzellenz und Freiheit, nach Harvard und Yale. Während die Hochschulen in ein weiteres digitales Semester starten und sich Studierende und Lehrende fast nur auf Zoom begegnen, plant der Freistaat ein neues "Hochschulinnovationsgesetz" - der ganz große Wurf aus Bayern also. Und manches daran hat durchaus etwas für sich: eigenständige Budgets, Tenure-Track-Professuren, die nach mehreren Jahren eine dauerhafte Anstellung erlauben, die Möglichkeit der Wahl einer veränderten Rechtsform, und auch die Chance, dass Universitäten als eigenständige Bauherren tätig werden können. Fasst möchte man applaudieren für so viel Mut.

Doch die neue Freiheit gibt es nicht umsonst - und das geplante Gesetz, dessen Eckpunkte das bayerische Kabinett im Oktober beschlossen hat, wird den universitären Alltag radikal verändern. Das könnte durchaus eine Chance sein, wenn eine solche Reform manch alten Zopf der Ordinarienuniversität abschneiden, die Mitsprache von Studierenden und die Chancen gerade jüngerer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch gesicherte berufliche Perspektiven stärken würde. Aber von alledem ist in dem Entwurf nichts zu spüren. Im Gegenteil. Im Windschatten der Pandemie sollen die bayerischen Universitäten einen atemberaubenden, durchökonomisierten Kurswechsel vollziehen.

Die Verbindung von "Forschung, Lehre und gesellschaftlichem Mehrwert", so heißt es in den bereits veröffentlichen Plänen, soll künftig die Aufgaben der Hochschulen bestimmen. Das klingt harmlos, meint aber: Die unternehmerische Tätigkeit von Universitäten soll stärker gefördert, neue rechtliche Spielräume für die Gründung von Start-ups gewährt und Lehrenden Zeit verschafft werden, solche Vorhaben umzusetzen. Der neue Dreiklang verschiebt die Prioritäten klar zugunsten anwendungsbezogener Forschung und macht den "ökonomischen Mehrwert" von Wissenschaft zu einem ihrer Grundprinzipien.

Mehr Leistung wünscht sich der Freistaat von seinen Hochschulen. Und so heißt es da in der neuen Management-Sprache: "Mit der im Hochschulinnovationsgesetz erreichten Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Hochschulen muss eine gesteigerte Output-Orientierung einhergehen. Wissenschaft lässt sich zwar nicht numerisch bewerten, es gibt aber viele Aspekte wissenschaftlicher Exzellenz, die Niederschlag in vergleichbaren Indizes finden, die für eine erfolgsorientierte (Teil-)Finanzierung genutzt werden kann und muss." Über solche Rankings und Indizes wird in vielen Fächern heftig gestritten. Viele Geistes- und Sozialwissenschaftler lehnen sie sogar - mit guten Gründen - ab. Ein unumstrittener Gradmesser wissenschaftlicher Innovation sind sie jedenfalls nicht.

Doch die Konsequenz wird sein: Fächer, deren Erkenntnisnutzen sich nicht in der Gründung von Start-ups messen lässt, werden es in dieser Universitätslandschaft schwer haben. Von den anderslautenden Beteuerungen sollte man sich nicht täuschen lassen: Im Kampf um Aufmerksamkeit werden kleine (und auch manch größere) Fächer den Kürzeren ziehen, weil sich ihr gesellschaftlicher Nutzen eben nicht nach vermeintlich quantifizierbaren Rationalitätskriterien beurteilen lässt. Diese Verschiebungen haben alle längst begonnen - und werden durch die Pläne erheblich forciert.

Natürlich halten auch die Überlegungen zum Hochschulinnovationsgesetz an der Freiheit der Wissenschaft, auch am "Ideal der zweckfreien Erkenntnis" fest. Und doch wirken solche Begriffe in dem Entwurf wie Fremdkörper. Von "Eigenverantwortung" ist viel die Rede, und wer wünschte sich die nicht. Gemeint ist damit aber vor allem: die Stärkung der Universitätsleitungen, der Präsidenten und Präsidentinnen, denen eine solche Reform ungekannte Machtfülle verschafft. "Eine Vorgabe bestimmter Gremienstrukturen existiert nicht mehr", heißt es ausdrücklich, und gemeinsam mit den externen Hochschulräten werden Formen der demokratischen Mitsprache zunehmend schwieriger oder allein vom guten Willen der Universitätsleitungen abhängen. Das kann gut gehen - muss es aber nicht. Vorbei die Zeit, als universitäre Reformen auf mehr Partizipation der Beteiligten setzten.

Dazu passt auch die geplante "Landesstudierendenvertretung", die alles, bloß aber keine echte Mitwirkung haben soll. "Der Landesstudierendenvertretung soll weder eine eigene Rechtspersönlichkeit noch ein allgemeinpolitisches Mandat zuerkannt werden." Das wäre dann doch zu viel an Freiheit. Wer glaubte, eine Universität würde - neben Professorinnen und Professoren - auch von ihren Studierenden, vom akademischen Mittelbau und den vielen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern leben, wird jedenfalls in dem Entwurf nicht viel finden. Sie werden in dieser Logik der Ökonomisierung nur ein zusätzlicher Kostenfaktor sein. Ihre zentrale Bedeutung lässt der Entwurf im Unklaren. Deutlich wird er nur bei der Machtkonzentration an der Spitze und bei der Schwächung der bisherigen Gremien.

Von guter Lehre ist in dem Entwurf nicht viel zu lesen. In einem "Gesamtlehrdeputat" wird sie für die Universitäten zur flexiblen Verhandlungsmasse, die für jene reduziert wird, die sich beispielsweise besonders um den "Transfer" verdient machen. Dass aber die Einheit von Forschung und Lehre ein an sich hohes Gut ist, scheint kaum mehr der Rede wert. Dafür will das neue Gesetz die Hochschulen für den weiten Markt der "Weiterbildungen" öffnen - ohne zu klären, was das Ziel einer solchen Politik sein soll. Schließlich wünschte man sich zunächst, dass die Arbeitsbedingungen derer, die einen erheblichen Teil der Lehre tragen, besser würden. Die wenigen Tenure-Track-Professoren, die es überall in Deutschland ja bereits gibt, haben die Sorgen gerade vieler jüngerer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht kleiner gemacht. Aber gerade sie bräuchten bessere berufliche Perspektiven - und sollten nicht noch mit zusätzlichen Aufgaben belastet werden.

Dass die Pläne die Intention haben, die Bedeutung und die Handlungsspielräume der Hochschulen für angewandte Wissenschaft zu stärken, kann man nur begrüßen. Aber der Entwurf will doch viel mehr - und geht deshalb in die falsche Richtung. Manche Hochschulleitung wird sich angesichts solcher Machtzuwächse womöglich die Hände reiben. Doch auch in ihrem Sinne kann eine solche Reform nicht sein, zumal in einer Zeit, die kaum öffentliche Diskussionen erlaubt. Denn sie trägt dazu bei, die zentrale gesellschaftliche Funktion von Universitäten als Orte nicht unmittelbar "verwertbarer", kritischer Diskussion und Erkenntnis zu schwächen. Darüber jedenfalls lohnt der Streit.

Dietmar Süß ist Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Augsburg.

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