Rechter Terror:Offizier Franco A. und die seltsame Nachsicht der Justiz

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Wollte er den Staat angreifen, dem er eigentlich dienen sollte? Franco A. in Frankfurt vor Gericht. (Foto: POOL/REUTERS)

Wollte ein Soldat einen Anschlag verüben, um die Hetze gegen Flüchtlinge zu schüren? Nach vier Jahren steht der Mann endlich vor Gericht - das Land hat einen Anspruch darauf, dass der Fall akribisch aufgeklärt wird.

Kommentar von Annette Ramelsberger

Es ist ein ungeheurer Verdacht: Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik steht ein Soldat vor Gericht, der Terror gegen den Staat geplant haben soll, den er eigentlich schützen soll. Und das auf besonders perfide Weise: Franco A. hatte sich, geschminkt und verkleidet als angeblicher syrischer Flüchtling, um Asyl beworben und wollte, da ist sich die Bundesanwaltschaft sicher, ein Attentat auf Politiker verüben. Er wollte es dem selbsterschaffenen Doppelgänger in die Schuhe schieben - um den Hass gegen Migranten anzuheizen.

Der Fall, der 2017 aufflog, löste ein Beben aus. Immer mehr rechtsextreme Umtriebe in der Bundeswehr kamen zutage, bis hin zum Hitlergruß für einen Kommandanten. Die damalige Verteidigungsministerin sprach von einem "Haltungsproblem", der Chef des Militärischen Abschirmdienstes musste gehen, eine Kompanie des Kommandos Spezialkräfte (KSK) wurde aufgelöst.

Nur die Justiz zeigte sich seltsam unberührt. Nachdem die Bundesanwaltschaft noch im selben Jahr Terroranklage beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt erhob, lehnte dieses Gericht es ab, die Anklage gegen Franco A. zuzulassen. Begründung: Er sei nicht fest dazu entschlossen gewesen, weil er sechs Monate lang nicht zugeschlagen habe.

Wenn es um Linksextreme geht, ist die Justiz schneller

Dabei hatte der Mann sich ein Zielfernrohr für sein Gewehr besorgt, er hatte Munition abgezweigt, er hatte Schießübungen gemacht und sich in der Tiefgarage einer Berliner Bürgerrechtlerin umgesehen, die er auf seiner persönlichen Feindesliste notiert hatte. Das alles hatte dem OLG Frankfurt nicht gereicht, um die Vorbereitung eines Attentats anzunehmen. Wenn es um Linksextreme geht oder gar um Islamisten, reicht der Justiz dagegen oft schon eine drei Jahre alte Bombenbauanleitung, begraben im Gelöscht-Ordner des Computers. Vier Jahre hat es gedauert, bis nun gegen Franco A. doch noch verhandelt wird - erst der Bundesgerichtshof hat nach einer Beschwerde der Bundesanwaltschaft den Prozess erzwungen.

Es ist erstaunlich, wie nachsichtig die Gerichte ausgerechnet mit Rechtsextremisten umgehen, die eigentlich den Staat tragen sollen: Soldaten und Polizisten. Als könnten die qua Diensteid nichts Böses im Schilde führen. Selbst wenn sie Tausende Schuss Munition in ihrem Garten vergraben wie ein KSK-Soldat aus Sachsen oder über die "Regeln zur Reinhaltung der deutschen Rasse" schwadronieren, wie ein SEK-Scharfschütze aus Mecklenburg-Vorpommern: Die Angeklagten spazieren mit Bewährungsstrafen aus dem Gerichtssaal. Das Gericht in Schwerin befand sogar, es sei nicht seine Aufgabe, die politische Gesinnung des Angeklagten zu beurteilen.

Schnell Schluss mit dem Fall? Das wäre gefährlich

Nichts wäre im Prozess gegen Franco A. schlimmer, als wenn sich das OLG Frankfurt ebenso einen schlanken Fuß machen würde. Nichts wäre gefährlicher für die Demokratie, als wenn es sich diesen ungeliebten Prozess schnell vom Hals schaffen würde. Das könnte durch einen Deal gehen: Franco A. gibt ein bisschen was zu, vielleicht, dass er einfach übers Ziel hinausgeschossen sei bei seiner Kritik am Staat und dessen Flüchtlingspolitik. Die Hintergründe aber blieben verborgen.

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Von Annette Ramelsberger

Das wäre im Sinne des Angeklagten, der sich als Freiheitskämpfer geriert, und es würde dem Gericht viel Arbeit ersparen. Für die Gesellschaft aber wäre es verheerend: Sie hat ein Recht darauf, dass das Gericht akribisch klärt, ob hier ein Offizier seinen eigenen Staat angreifen wollte. Und ob er Mitwisser hatte.

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