MeinungMuseen:Ein Gesetz sollte regeln, wie geraubte Kunst zurückgegeben werden kann

Kommentar von Jörg Häntzschel

Lesezeit: 2 Min.

„Das bunte Leben“ von Wassily Kandinsky hing lange als Leihgabe der Bayerischen Landesbank im Lenbachhaus München. Es wurde inzwischen den Erben der jüdischen Eigentümer restituiert – viele andere in der NS-Zeit erpresste oder gestohlene Kunstwerke dagegen wurden noch nicht zurückgegeben. (Foto: dpa / Peter Kneffel)

Die Ampelkoalition nahm sich vor, den Opferfamilien des Nazi-Kunstraubs mehr Rechte zu geben. Mit der geplanten neuen Regelung würde sich ihre Lage jedoch noch weiter verschlechtern.

Fast 80 Jahre sind seit dem Ende des Nationalsozialismus vergangen. Doch eines der zahllosen Verbrechen dieser Ära ist bis heute weder aufgeklärt noch sind viele Opfer zu ihrem Recht gekommen: der Kunstraub. 600 000 Werke, so schätzt man, wurden gestohlen, die meisten gehörten jüdischen Familien.

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:Als München bunt wurde

Alle Schattierungen von Blau, Rot und Grün, ein paar schwarze Striche für die Konturen. Das war die Palette von Wassily Kandinsky, der vor 80 Jahren starb. Der große Maler befreite die Farben aus den Zwängen der Konvention – und mit ihnen ihre Betrachter.

Von Kia Vahland

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