MeinungShowgeschäftDas Strafrecht wird den Fall "Rammstein" wohl nicht lösen

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Kommentar von Ronen Steinke

Lesezeit: 2 Min.

Auf Vorwürfe, wie sie gegen Till Lindemann im Raum stehen, hat das deutsche Sexualstrafrecht durchaus passende Antworten.
Auf Vorwürfe, wie sie gegen Till Lindemann im Raum stehen, hat das deutsche Sexualstrafrecht durchaus passende Antworten.
Christophe Gateau/dpa

Juristisch wird womöglich nicht viel übrig bleiben vom Skandal um Sänger Till Lindemann. Vielleicht sogar: gar nichts. Und genau deshalb ist etwas anderes so wichtig.

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Eine Prognose, eine ziemlich bittere: In ein paar Monaten wird man in der Öffentlichkeit auf die Enthüllungen zur Rockband Rammstein zurückblicken, und man wird dann - hoffentlich - sagen können, dass sexuelle Übergriffigkeit hinter der Bühne des Rock'n'Roll-Zirkus stärker ins Bewusstsein gerückt ist; aber man wird dann zugleich auch konstatieren müssen, dass strafrechtlich ja nicht viel herausgekommen ist. Vielleicht sogar: gar nichts. Vielleicht wird sich der Rammstein-Sänger Till Lindemann hinstellen und sagen können: Alle Vorwürfe verbotenen Verhaltens gegen mich sind fallengelassen worden; nichts davon war haltbar.

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