Lexikon:Pushback

Polen schickt Flüchtlinge an der Grenze zurück nach Belarus. Dies widerspricht internationalem Recht.

Von Florian Hassel

Pushback bezeichnet das - internationalem Recht widersprechende - Zurücksenden von Migranten oder Flüchtlingen über eine Landesgrenze, ohne dass diese Gelegenheit hatten, einen Asylantrag zu stellen. Der Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen von 1951, dem Protokoll 4 zur UN-Menschenrechtskonvention sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention zufolge haben Flüchtlinge das Recht, einen Asylantrag zu stellen, auch dann, wenn sie zuvor eine Grenze illegal überquert haben. Jeder Antrag muss individuell geprüft werden. Seit der belarussische Diktator Alexander Lukaschenko im Juni damit begann, Migranten und Flüchtlinge nach Minsk fliegen und weitertransportieren zu lassen, überquerten diese die Grenze abseits offizieller Übergänge: Sie haben zwar ein Visum für Belarus, nicht aber für die EU. Polnische Menschenrechtsgruppen berichteten schon im Sommer, dass polnische Grenzbeamte aufgegriffene Migranten und Flüchtlinge meist einfach über die Grenze zurückschickten - selbst wenn diese laut erklärten, "Ich will Asyl in Polen beantragen". Diese Pushbacks, also gewaltsame Zurückweisungen, werden auch von anderen EU-Ländern an den Außengrenzen der EU praktiziert. Polen änderte im Oktober ein Gesetz, um die Pushbacks zu legalisieren - doch auch dieses widerspricht internationalem Recht.

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