Medizin und Justiz:Was Wahn war

Gustl Mollath

Gustl Mollath, hier nach seiner Anhörung im Landgericht Bayreuth 2013.

(Foto: David Ebener/picture alliance / dpa)

Gustl Mollaths Tragödie begann vor 15 Jahren: Per Strafurteil wurde er in die Psychiatrie eingewiesen. Und wehrte sich. Warum Justiz, Politik und Gesellschaft diesem Mann dankbar sein müssen.

Kolumne von Heribert Prantl

Vor 15 Jahren, am 8. August 2006, nahm einer der größten Justizskandale in der Geschichte der Bundesrepublik seinen Anfang: Gustl Mollath, damals 49 Jahre alt, wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth im Namen des Volkes per Strafurteil für gemeingefährlich erklärt und in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen - nach einem suspekten Ermittlungsverfahren und einer lächerlich oberflächlichen Hauptverhandlung.

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Kolumne von Heribert Prantl

Heribert Prantl ist seit 1. März 2019 Kolumnist und ständiger Autor der Süddeutschen Zeitung. Zuvor leitete er das Ressort Meinung sowie die Innenpolitik und war Mitglied der Chefredaktion. Alle seine Kolumnen finden Sie hier.

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