ProfilMarion Hohenecker

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Kämpferin gegen die Freunderlwirtschaft in Österreich

Von Alexandra Föderl-Schmid

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Freundlich im Umgang, hart in der Sache - diesem Ruf wurde die mit 39 Jahren noch junge Richterin Marion Hohenecker auch bei der Führung des größten Korruptionsprozesses in der Geschichte Österreichs gerecht. Nach fast drei Jahren mit insgesamt 168 Verhandlungstagen fällte sie ein Urteil, das über die Grenzen des Landes hinaus für Aufsehen gesorgt hat. In dem früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser stand eine der Schlüsselfiguren der ersten ÖVP/FPÖ-Koalition vor Gericht - jener Regierung, gegen die die anderen EU-Staaten einst wegen der Beteiligung der rechten FPÖ Sanktionen verhängt hatten. Hohenecker befand Grasser der Untreue, Geschenkannahme und Beweismittelfälschung für schuldig und hält acht Jahre Haft für angemessen. Für 13 weitere Angeklagte, darunter den ehemaligen FPÖ-Generalsekretär und Grasser-Trauzeugen Walter Meischberger, gab es ebenfalls zum Teil hohe Haftstrafen. Das ist der bislang härteste Schlag gegen österreichische Freunderlwirtschaft, wie Korruption dort gerne beschönigend heißt.

Bis zuletzt hatte Grasser mit einem Freispruch gerechnet. Für ihn ist es ein tiefer Fall. Er war Teil der sogenannten "Buberlpartie" von Jörg Haider in der FPÖ. Als Finanzminister galt er als Parade-Schwiegersohn der Nation und war Dauergast in deutschen Talkshows - Rollen, die jetzt Bundeskanzler Sebastian Kurz einnimmt. Nach seinem Austritt aus der FPÖ sollte Grasser auf Wunsch von Wolfgang Schüssel Parteichef der ÖVP werden.

Wer nichts zu verbergen hat, muss nicht nach Liechtenstein gehen

Hohenecker sah es als erwiesen an, dass der frühere Finanzminister mitkassiert hat bei der mit seinem Zutun zustande gekommenen Privatisierung von Bundeswohnungen und dass von ihm der entscheidende Tipp für den Investor gekommen sei. Die Richterin stützte sich auf Zeugenaussagen und Unterlagen, aus denen hervorging, dass Grasser und seine Freunderl fast zehn Millionen Euro in Steueroasen weggeschafft hätten. Sie nahm Grasser die Begründung nicht ab, dass er eine halbe Million Euro nur für die Schwiegermutter im Handkoffer nach Liechtenstein transportiert habe. Die Richterin verband die Urteilsbegründung mit einer klaren Botschaft: Wer nichts zu verbergen habe, brauche kein Geld nach Liechtenstein schaffen.

Bis kurz vor Beginn des Prozesses war gar nicht klar, ob Hohenecker als Vorsitzende des Schöffensenats das Verfahren überhaupt leiten dürfe. Die Verteidiger von Grasser und Meischberger hatten Befangenheitsanträge eingebracht, weil sich Hoheneckers Ehemann Manfred, ebenfalls ein Strafrichter, in Tweets abfällig über Grasser geäußert habe. Die Anträge wurden mit der Begründung abgewiesen, dass man dessen Meinungsäußerungen nicht der Ehefrau zurechnen dürfe.

Schon einmal hat sie ein Mitglied der "Buberlpartie" verurteilt

Gegen Ende der Hauptverhandlung wurde die aus dem Bundesland Kärnten stammende Richterin geradezu mit Lob überschüttet - von Anwälten und Angeklagten: Ruhig, souverän und unprätentiös habe sie durch den Prozess geleitet, sei stets gut vorbereitet gewesen und habe mit Detailwissen aus dem mehrere Hunderttausend Seiten umfassenden Gerichtsakt beeindruckt. Grasser stellte anerkennend fest, dass Hohenecker sogar den Tag seiner Hochzeit mit der aus dem Schmuck-Imperium stammenden Fiona Swarovski besser als er selbst kenne - zuvor hatte die Richterin sein falsches Datum korrigiert. "Sie zeichnen sich durch penible Recherchearbeit aus", lobte Grasser die Richterin an anderer Stelle. Nach der Urteilsverkündung sprach Grasser jedoch von einem "politischen Urteil".

Ihre Karriere in der Strafjustiz hat Hohenecker als Staatsanwältin begonnen. Vor neun Jahren übernahm sie dann die Verhandlungsabteilung für Wirtschaftsstrafsachen in Wien und damit heikle Fälle. So verurteilte sie einen in Österreich bekannten Immobilienunternehmer und einen Einbrecherkönig. Auch gegen Peter Westenthaler, einen weiteren ehemaligen hochrangigen FPÖ-Politiker, der zu Haiders "Buberlpartie" gehörte hatte, verhängte sie schon mal eine Haftstrafe. Wegen Betrugs in Zusammenhang mit Subventionen für die Fußball-Bundesliga erhielt Westenthaler zweieinhalb Jahre Haft.

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