MeinungRechtssprechungEin mutiger Beschluss zum Umgang mit Palästinenser-Kundgebungen

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Kommentar von Wolfgang Janisch

Lesezeit: 1 Min.

Besorgter Demonstrant oder aggressiver Antisemit? Der Teilnehmer eines Pro-Palästina-Protestcamps vor der Ludwig-Maximilians-Universität in München.
Besorgter Demonstrant oder aggressiver Antisemit? Der Teilnehmer eines Pro-Palästina-Protestcamps vor der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Matthias Balk/dpa

Hamas-Parole oder politisches Statement? Das Landgericht Mannheim befasst sich mit dem Gebrauch des Slogans „From the River to the Sea“.

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Der juristische Umgang mit propalästinensischen Protesten gehört zu den Aufgaben, um die kein Richter, keine Richterin zu beneiden ist. Oft genug mischen sich auf solchen Kundgebungen legitime Kritik an Israel mit Hass, Antisemitismus, womöglich mit Vernichtungsfantasien. Und die moralische Pflicht Deutschlands zum Schutz von Juden und Jüdinnen macht die Suche nach den Grenzen der Meinungsfreiheit nicht einfacher.

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