Der juristische Umgang mit propalästinensischen Protesten gehört zu den Aufgaben, um die kein Richter, keine Richterin zu beneiden ist. Oft genug mischen sich auf solchen Kundgebungen legitime Kritik an Israel mit Hass, Antisemitismus, womöglich mit Vernichtungsfantasien. Und die moralische Pflicht Deutschlands zum Schutz von Juden und Jüdinnen macht die Suche nach den Grenzen der Meinungsfreiheit nicht einfacher.
MeinungRechtssprechungEin mutiger Beschluss zum Umgang mit Palästinenser-Kundgebungen

Kommentar von Wolfgang Janisch
Lesezeit: 1 Min.

Hamas-Parole oder politisches Statement? Das Landgericht Mannheim befasst sich mit dem Gebrauch des Slogans „From the River to the Sea“.
