Obdachlos war bisher, wer kein zu Hause hat – wer keine Wohnung, kein Zimmer, nicht wenigstens einen Schlafplatz sein Eigen nennt; wer also „auf der Straße“ lebt und daher im Freien, in Hauseingängen, Bahnhöfen, Parks oder in Notunterkünften übernachten muss. Diesen Obdachlosen wird unterstellt, arbeitsscheu, asozial oder selbst schuld zu sein. Obdachlos ist heute freilich auch, wer zwar Haus, Wohnung oder Zimmer hat, wer aber im Internet nicht zu Hause ist. Menschen mit fehlender Internet-Affinität wird unterstellt, sie seien zu alt oder zu blöd für die moderne Welt.
MeinungPrantls BlickDas Recht auf ein analoges Dasein

Von Heribert Prantl
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Der zunehmende Digitalzwang belastet den kleinen und den großen Alltag. Dass man im Internet zu Hause ist, davon darf die Daseinsvorsorge aber nicht abhängig gemacht werden. Das Smartphone ist kein Grundrechts-Zugangsgerät.
