MeinungPrantls BlickDas Recht auf ein analoges Dasein

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Von Heribert Prantl

Lesezeit: 4 Min.

Allgegenwärtig: das Smartphone – aber nicht jede und jeder kann oder will eins nutzen.
Allgegenwärtig: das Smartphone – aber nicht jede und jeder kann oder will eins nutzen. Hauke-Christian Dittrich/dpa

Der zunehmende Digitalzwang belastet den kleinen und den großen Alltag. Dass man im Internet zu Hause ist, davon darf die Daseinsvorsorge aber nicht abhängig gemacht werden. Das Smartphone ist kein Grundrechts-Zugangsgerät.

Obdachlos war bisher, wer kein zu Hause hat – wer keine Wohnung, kein Zimmer, nicht wenigstens einen Schlafplatz sein Eigen nennt; wer also „auf der Straße“ lebt und daher im Freien, in Hauseingängen, Bahnhöfen, Parks oder in Notunterkünften übernachten muss. Diesen Obdachlosen wird unterstellt, arbeitsscheu, asozial oder selbst schuld zu sein. Obdachlos ist heute freilich auch, wer zwar Haus, Wohnung oder Zimmer hat, wer aber im Internet nicht zu Hause ist. Menschen mit fehlender Internet-Affinität wird unterstellt, sie seien zu alt oder zu blöd für die moderne Welt.

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