MeinungPrantls BlickDer Gesetzgeber muss sich endlich der Realität des Lebens stellen

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Von Heribert Prantl

Lesezeit: 7 Min.

Ultraschallbild eines fünf Monate alten Fötus.
Ultraschallbild eines fünf Monate alten Fötus. Jana Fernow via www.imago-images.de/imago images/Westend61

91 Thesen einer Regierungskommission zur Fortpflanzungsmedizin warten seit 2017 auf gesetzliche Umsetzung. Sie wurden ausgearbeitet unter dem Vorsitz von Meo-Micaela Hahne, der früheren Vorsitzenden des Familiensenats am Bundesgerichtshof.

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Das Recht ist dafür da, das Leben verträglich zu ordnen – gerade dann, wenn dieses Leben schwierig und kompliziert ist. Im Kindschafts- und im sogenannten Abstammungsrecht erfüllt das Recht diese Funktion nicht: Wenn es um Samen-, Eizellen- oder Embryonenspende geht, wenn es darum geht, ob und wie eine Leihmutterschaft rechtlich eingeordnet und geregelt werden könnte, dann macht sich das Recht, wie man so sagt, einen schlanken Fuß; es wird also seiner Verantwortung nicht gerecht – weil der Gesetzgeber, weil die Politik kluge und sachverständige Konzepte nicht aufgenommen hat. Es wurden aus diesen klugen und sachverständigen Konzepten keine Gesetzentwürfe gemacht, die im Bundestag hätten diskutiert und verabschiedet werden können. Die Angst vor dem emotional und moralisch aufgeladenen Reizthema war zu groß. Der Fall Spahn zeigt aber, dass sich der Gesetzgeber vor den Aufgaben nicht mehr länger drücken kann, die ihm die Lebenswirklichkeit und die Fortpflanzungsmedizin stellen.

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