MeinungPrantls BlickDie Demokratie kann sich gewissenlose Soldaten nicht leisten

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Von Heribert Prantl

Lesezeit: 3 Min.

In Frankfurt streiken Schülerinnen und Schüler gegen eine Wiedereinführung der Wehrpflicht.
In Frankfurt streiken Schülerinnen und Schüler gegen eine Wiedereinführung der Wehrpflicht.
imago stock/Richie Sanders Presse

Warum das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gepflegt werden muss. Es gehört zum Friedensgebot der Präambel. Es wurde formuliert, weil die Eltern des Grundgesetzes das Grauen kannten.

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Das Bundesverfassungsgericht, das am Montag in Karlsruhe sein 75. Bestehen feiert, ist ein Grundrechtsentfaltungsgericht. Viele Grundrechte sind von diesem Gericht gepflegt, ausgebaut und gestärkt worden – das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zum Beispiel oder das auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Den Grundrechten gehört die Liebe des Gerichts. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung gehört nicht dazu.

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