Prantls Blick:Das war nicht Recht, das war eine Simulation von Recht

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Handschlag mit einem Killer: Der russische Präsident Wladimir Putin (re.) begrüßt den freigepressten Tiergarten-Mörder Wadim Krassikow auf einem Moskauer Flughafen. (Foto: Mikhail Voskresensky/dpa)

Der Austausch des Auftragsmörders Wadim Krassikow ist richtig, aber in der Begründung verrucht unehrlich. Es handelt sich um eine eigentlich illegale Gefangenenbefreiung zwecks Nothilfe für Putin-Opfer.

Von Heribert Prantl

Recht war das nicht, Recht ist das nicht. Und Recht wird das nicht dadurch, dass die deutsche Politik eine Vorschrift der Strafprozessordnung nutzt, um damit der verruchten Aktion einen juristisch deckenden Anstrich zu geben: Die Freilassung des verurteilten Mörders Wadim Krassikow war nicht Recht, sondern die Simulation von Recht. Man tat so, als gebe es einen Paragrafen, der diese Gefangenenbefreiung legitimiert. Es gibt ihn nicht. Dieser Paragraf 456a der Strafprozessordnung ist für ganz andere Konstellationen gedacht und gemacht: Er ist gemacht zur Entlastung des deutschen Strafvollzugs bei Straftätern, die aus Deutschland ausgewiesen wurden. Der Paragraf ist nicht dafür gemacht, einen verurteilten Auftragsmörder zu seinem Auftraggeber zurückzugeleiten, auf dass der ihn umarmen, belobigen und auszeichnen kann. Der deutsche Staat hat ein „Absehen von der Vollstreckung“ angeordnet im Wissen, dass der verurteilte Mörder dann in Russland für seinen Mord gefeiert werden wird.

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