Prantls BlickHerrschaft des Volkes, ja! Aber nur in den Grenzen der Verfassung

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Während die Innenminister im Juni in Bremerhaven konferierten, zogen Protestierende durch die Straßen und forderten ein AfD-Verbot.
Während die Innenminister im Juni in Bremerhaven konferierten, zogen Protestierende durch die Straßen und forderten ein AfD-Verbot. (Foto: Sina Schuldt/dpa)

Warum das Grundgesetz Verbotsverfahren gegen verfassungsfeindliche Parteien vorsieht: Zu den Freiheiten der Demokratie gehört es nicht, die Demokratie umzubringen.

Von Heribert Prantl

Dies ist ein Plädoyer für einen Verbotsantrag gegen die AfD; dies ist ein Aufruf an die zuständigen Verfassungsorgane, also an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, einen solchen Antrag zu stellen. Dieser Appell stützt sich auf Winfried Hassemer, den ehemaligen Karlsruher Vizepräsidenten, einem exzellenten Kenner der einschlägigen Verbotsregeln. Er war zwölf Jahre lang Richter am Bundesverfassungsgericht und war dort zuständig für das erste Verbotsverfahren gegen die NPD, das aus Verfahrensgründen und ohne inhaltliche Prüfung scheiterte.

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