MeinungJustiz:Der RAF-Prozess in Stammheim hat den deutschen Rechtsstaat verändert – nicht zum Guten

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Kolumne von Heribert Prantl

Lesezeit: 3 Min.

Prägten viele Jahre den öffentlichen Raum der BRD: die RAF-Fahndungsplakate.
Prägten viele Jahre den öffentlichen Raum der BRD: die RAF-Fahndungsplakate. (Foto: DPA)

Vor 50 Jahren begann der Prozess gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe. Die schweren Fehler, die in seinem Verlauf gemacht wurden, wirken bis heute nach.

Guerilleros besetzen das Land. Terroristen besetzen das Denken; sie verseuchen den Geist der Gesetze. Terroristen treiben mit ihren Attentaten die Parlamente dazu, Grundrechte einzuschränken. Sie bringen die Sicherheitsorgane dazu, an der Grenze der Legalität oder jenseits davon zu operieren; und sie verleiten den Gesetzgeber, vergiftete Paragrafen zu produzieren. Terroristen nehmen so beherrschenden Einfluss auf die Institutionen, in denen das Recht produziert, und auf die Behörden, in denen es angewendet wird. In der Bundesrepublik Deutschland begann diese Entwicklung vor fünfzig Jahren, als im Stammheim-Prozess gegen die erste Generation der RAF verhandelt wurde – gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe.

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