Grundgesetz:Ernstfall Frieden

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Grundgesetz: Einen Vortrag über den Ukrainekrieg und eine neue europäischen Friedensordnung hat der Journalist Andreas Zumach jüngst gehalten. Jetzt zeigt ihn das Life Studio FFB.

Einen Vortrag über den Ukrainekrieg und eine neue europäischen Friedensordnung hat der Journalist Andreas Zumach jüngst gehalten. Jetzt zeigt ihn das Life Studio FFB.

(Foto: Jens Wolf/dpa)

"Von dem Willen beseelt": Das Friedensgebot steht im Grundgesetz etwas verloren in der Ecke. Auch deswegen ist die derzeitige Diskussion um deutsche Waffenlieferungen an die Ukraine so sehr haltlos.

Kolumne von Heribert Prantl

Das Grundgesetz ist keine pazifistische Verfassung. Sie ist aber eine sehr friedliebende Verfassung. Sie enthält nämlich ein Friedensgebot, sie enthält die Verpflichtung, "dem Frieden der Welt zu dienen". Diese "Friedenswille-Erklärung" steht schon in der Präambel und sie wird dann an verschiedenen Stellen wiederholt. Es ist freilich versäumt worden, dieses Friedensgebot auszuarbeiten, zu substantiieren, zu spezifizieren und zu konkretisieren, wie das mit dem Rechtsstaatsgebot und dem Sozialstaatsgebot sehr wohl geschehen ist. Das Friedensgebot ist eine schöne, aber leere Formel geblieben; sie ziert das Grundgesetz, wurde und wird auch behandelt wie eine bloße Verzierung. Das war und ist falsch; und das rächt sich jetzt, in der öffentlichen Diskussion über den Ukrainekrieg. Sie ist eine haltlose Diskussion, sie hat keinen Halt in der Verfassung - denn der Gehalt des Friedensgebots ist unklar.

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