Verfassungsrecht:Ausnahmezustand: Wenn der Staat im Frieden Krieg spielt

Corona Pandemie

Das Parlament - ausgesperrt? Die Corona-Krise bringt das politische System an den Rand der Verfassung.

(Foto: Regina Schmeken)

Das Grundgesetz erfasst die Corona-Krise nicht. Deshalb brauchen wir bessere, schützende Notstandsgesetze. Und selbstbewusste Parlamente als Sicherung.

Kolumne von Heribert Prantl

Der Staatsrechtler Carl Schmitt, der in bestechender Sprache hochgefährliches Zeug schrieb und der NS-Diktatur den Teppich ausrollte, hat einen Satz über den Ausnahmezustand formuliert, den selbst seine erbitterten Gegner gern zitieren und den auch Demokraten für überzeugend halten: "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet." Der Satz ist ein Lutschbonbon, weil er nichts darüber aussagt, was ein Ausnahmezustand eigentlich ist, wann so ein Zustand vorliegt und was er beinhaltet und beinhalten darf.

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Kolumne von Heribert Prantl

Heribert Prantl ist seit 1. März 2019 Kolumnist und ständiger Autor der Süddeutschen Zeitung. Zuvor leitete er das Ressort Meinung sowie die Innenpolitik und war Mitglied der Chefredaktion. Alle seine Kolumnen finden Sie hier.

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