MeinungVerfassungsrecht:Ausnahmezustand: Wenn der Staat im Frieden Krieg spielt

Portrait undefined Heribert Prantl

Kolumne von Heribert Prantl

Lesezeit: 3 Min.

Das Grundgesetz erfasst die Corona-Krise nicht. Deshalb brauchen wir bessere, schützende Notstandsgesetze. Und selbstbewusste Parlamente als Sicherung.

Der Staatsrechtler Carl Schmitt, der in bestechender Sprache hochgefährliches Zeug schrieb und der NS-Diktatur den Teppich ausrollte, hat einen Satz über den Ausnahmezustand formuliert, den selbst seine erbitterten Gegner gern zitieren und den auch Demokraten für überzeugend halten: "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet." Der Satz ist ein Lutschbonbon, weil er nichts darüber aussagt, was ein Ausnahmezustand eigentlich ist, wann so ein Zustand vorliegt und was er beinhaltet und beinhalten darf.

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