Es gibt gute Gründe, weshalb die strafrechtliche Aufklärung von Vorwürfen nie vom Opfer selbst betrieben werden sollte. Sondern stets von einer neutralen, im besten Sinne leidenschaftslosen Instanz. Es gibt auch gute Gründe, weshalb - erst recht - nie der Beschuldigte oder dessen Freunde und Verwandte die Aufklärung von Vorwürfen betreiben oder auch nur beeinflussen sollten. Da entstünde ein Geschmäckle; eine unwiderlegbare Vermutung der Befangenheit. Aber: Es gibt dann überhaupt keine guten Gründe, weshalb diese Prinzipien in Deutschland ausgerechnet für die Polizei selbst nicht gelten. Sondern dort ist es so: Wird ein Polizist attackiert oder soll er eine Straftat verübt haben, dann ermitteln die Kollegen. Es bleibt in der Familie, gewissermaßen.
Polizei:Alles bleibt in der Familie
Wird ein Polizist einer Straftat verdächtigt, dann ermittelt - genau - die Polizei. Das ist schräg, und daran ändert auch ein Sonderbeauftragter nichts, den die Ampelkoalition nun bestellen will.
Kommentar von Ronen Steinke
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