MeinungSicherheit:Deutsche Ermittler sollten mit KI auf Fahndung gehen dürfen

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Kommentar von Christoph Koopmann

Lesezeit: 1 Min.

Ja, wer geht denn da auf der Treppe? Gesichtserkennungssoftware kann das schnell klären. Noch ist umstritten, ob die Polizei solche Technologie anwenden darf. (Foto: Markus Schreiber/dpa)

Innenministerin Nancy Faeser und der Chef des Bundeskriminalamts, Holger Münch, fordern Erkennungssoftware für die Polizei auf Basis künstlicher Intelligenz. Ein heikler Schritt, aber wichtig.

Es ist eine der schwierigsten Abwägungen, die ein Rechtsstaat zu treffen hat: Wie weit darf er in die Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger eingreifen, um ihre Freiheit zu schützen? Darf er persönliche Daten von Millionen Unschuldigen abgreifen, um ein paar Verbrecher zu fangen? Wenn Bundesinnenministerin Nancy Faeser und der Chef des Bundeskriminalamts, Holger Münch, sich jetzt wieder mal für KI-gestützte Gesichtserkennungssoftware bei der Polizei einsetzen, dann sind solche Fragen unbedingt mitzudenken. Ein entsprechendes Gesetz ist ärgerlicherweise auf den letzten Metern der Ampelkoalition liegen geblieben. Dabei würde es Polizei und Geheimdiensten sehr helfen, dieses und weitere Instrumente endlich zu bekommen. Rechtsstaatlich dosiert, klar.

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