Innere Sicherheit:Auch die Polizei steht nicht über dem Gesetz

Innere Sicherheit: Die Polizei darf in bestimmten Fällen Gewalt ausüben. Aber wie viel Härte ist welcher Situation angemessen?

Die Polizei darf in bestimmten Fällen Gewalt ausüben. Aber wie viel Härte ist welcher Situation angemessen?

(Foto: Andreas Friedrichs/Aandreas Friedrichs/Imago)

In Deutschland ermitteln Polizisten gegen Polizisten in Fällen von übertriebenem Gewalteinsatz. Kein Wunder also, wenn es nur in zwei Prozent der Verfahren zu einer Anklage kommt. Wie man es besser macht, zeigt Dänemark.

Kommentar von Christoph Koopmann

Die deutschen Polizistinnen und Polizisten können sich freuen. Sie haben in der Bevölkerung großen Rückhalt, Anfang des Jahres gaben im EU-Eurobarometer 78 Prozent der befragten Deutschen an, dass sie der Polizei vertrauten. Aber 18 Prozent haben dieses Vertrauen der Umfrage zufolge eben nicht. Diese 18 Prozent sollten eine Demokratie, die sich auf ihre Polizei als Hüterin des staatlichen Gewaltmonopols verlässt, nachdenklich stimmen. Natürlich kann man davon ausgehen, dass die meisten Polizisten ihre Aufgabe sehr ernst nehmen. Sie posten keine Hitlerbildchen in Chatgruppen und prügeln nicht einfach drauflos. Doch auch die wenigen Ausreißer darf ein Rechtsstaat nicht einfach hinnehmen.

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