MeinungInnere SicherheitKeine Frage, die Polizei sollte Software zur Gesichtserkennung nutzen dürfen

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Kommentar von Ronen Steinke

Lesezeit: 2 Min.

Ein Fahndungserfolg der Polizei? Oder doch eher das Ergebnis simpler Recherche? Die frühere RAF- Terroristin Daniela Klette nach einem Haftprüfungstermin im März 2024.
Ein Fahndungserfolg der Polizei? Oder doch eher das Ergebnis simpler Recherche? Die frühere RAF- Terroristin Daniela Klette nach einem Haftprüfungstermin im März 2024. Uli Deck/dpa

Die frühere RAF-Terroristin Klette wäre früher gefasst worden, hätten die Ermittler bestimmte Programme gehabt. Die Frage ist also nicht, ob sie diese einsetzen sollen. Sondern nur: bei wem sie diese einkaufen.

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Wie nennt man es, wenn die Polizei jahrzehntelang im Dunkeln tappt, weil sie eine ehemalige RAF-Terroristin nicht aufspüren kann, obwohl die mitten in Berlin lebt – und dann kommt ein Journalist daher, mit einem Computerprogramm für 17,99 Euro und löst den Fall in einer halben Stunde? So war es im Fall der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette. Der Journalist hier war der Kanadier Michael Colborne von der Rechercheplattform Bellingcat. Er nutzte das Gesichtserkennungsprogramm Pimeyes, um mal kurz das Internet zu durchsuchen. Et voilà – ein Treffer. Die ehemalige RAF-Terroristin, die unter falschem Namen lebte, war auf Facebook zu finden.

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