Justiz:Vergeblich sind die Urteile nicht

Justiz: Die Richter in Straßburg sprachen ihm eine Entschädigung zu, die er wohl nie erhalten wird: Alexej Nawalny, hier auf einem Foto des Moskauer Stadtgerichts.

Die Richter in Straßburg sprachen ihm eine Entschädigung zu, die er wohl nie erhalten wird: Alexej Nawalny, hier auf einem Foto des Moskauer Stadtgerichts.

(Foto: Moscow City Court Press Service/AP/dpa)

Der EuGH verurteilt Polen, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt Nawalny recht - doch in Warschau bewegt sich wenig, in Moskau nichts. Trotzdem sind solche Verfahren all die Mühe wert.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Der Rechtsstaat stand, in sehr verschiedener Weise, in dieser Woche gleich mehrfach auf der Agenda der beiden Europagerichte, und wollte man zynisch sein, würde man sagen: Es war eine weitere Woche der Vergeblichkeit. Dieser Gedanke drängt sich vor allem beim Blick auf die Verurteilung Russlands auf. Alexej Nawalny hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte recht bekommen, weil die russischen Behörden nach seiner lebensbedrohenden Vergiftung vor drei Jahren nicht einmal den Versuch unternahmen, so zu tun, als betrieben sie eine ernsthafte Aufklärung des Offenkundigen - der Verwicklung staatlicher Agenten in den Anschlag. Nawalny bekam 40 000 Euro Entschädigung zugesprochen, die ihm niemand je überweisen wird.

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