Profil:Wächter der Verfassung, eigentlich

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(Foto: privat)

Der unabhängige Jurist Marcin Wiącek wird Polens neuer Kommissar für Bürgerrechte - die von seiner Ernennung aber nicht unbedingt profitieren müssen.

Von Florian Hassel

Niemand war überraschter von der eigenen Nominierung als Marcin Wiącek selbst. Zwar ist der 39 Jahre alte Juraprofessor ein ausgewiesener Experte für Verfassungs- und internationales Recht. Aus den Konflikten um Polens zunehmend politisch kontrollierte Justiz und den Abbau des Rechtsstaates aber hielt sich Wiącek heraus: Er unterschrieb keinen Aufruf, nahm an keiner Diskussion teil. Und vielleicht gerade deshalb benannte die Opposition Wiącek als Polens nächsten Bürgerrechtskommissar.

Der Rechtsprofessor sieht sich nicht als Bürgerrechtler, sondern als unpolitischen Wissenschaftler - und schien genau so halbwegs annehmbar zu sein für alle. Tatsächlich wurde Wiącek vor wenigen Tagen im Sejm, der unteren Parlamentskammer in Warschau, bei nur drei Gegenstimmen zum neuen Bürgerrechtskommissar gewählt. Die Zustimmung der oberen Kammer ist nur eine Formsache. Schon in wenigen Tagen wird Wiącek sein Amt antreten, das in Polen Verfassungsrang hat, und an die Spitze einer Behörde mit Hunderten Mitarbeitern treten.

Der Bürgerrechtskommissar wacht in Polen nicht nur über die Bürgerrechte, sondern auch über die Verfassung und kann bei allen Behörden intervenieren, bei Gerichten bis zum polnischen Verfassungsgericht und zu Europas höchsten Gerichten klagen. Das tat der bisherige Kommissar Adam Bodnar immer wieder - und machte etwa auch beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) deutlich, dass er etliche Teile der seit 2015/16 von der Regierung vorgenommenen Umbauten der Justiz für Rechtsbrüche hält.

Die verweigerte Antwort

Die Opposition wollte als Bodnars Nachfolger eine ausgewiesene Bürgerrechtlerin, die von der nationalpopulistischen Partei PiS geführte Regierung dagegen einen gefügigen Parteigänger. So scheiterten fünf Wahlversuche: Die PiS lehnte eine hochqualifizierte, ihr zu unabhängige Kandidatin im Sejm ab, das von der Opposition kontrollierte Oberhaus des Parlaments wies mehrere PiS-nahe Anwärter zurück. Schließlich gab die Regierungspartei nach und stimmte am 8. Juli der Wahl des Kompromisskandidaten Wiącek zu. Und es ist gut möglich, dass die Regierung mit dem neuen Bürgerrechtskommissar ihren Frieden macht.

Wiącek, an der Warschauer Uni Leiter des Lehrstuhls für Menschenrechte, bekräftigte in Auftritten vor seiner Wahl zwar einerseits, dass er nach rechtskräftigen Urteilen der höchsten europäischen Gerichte deren Umsetzung auch in Polen verlangen werde. Andererseits aber sagte er: "Ich lasse die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Regel des internationalen Rechts zu" - genau so will Polens regierungskontrolliertes Verfassungsgericht möglicherweise noch in dieser Woche begründen, warum gegen Polen ausfallende Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Land nicht umzusetzen seien. Wiącek verweigerte auch die Antwort auf die Frage, ob in Polen heute die Verfassung verletzt werde.

Der bisherige Bürgerrechtskommissar Bodnar und noch unabhängige Richter des Obersten Gerichts stellten in Expertisen und rechtskräftigen Urteilen fest, dass etwa eine politisch abhängig gebildete Disziplinarkammer kein ordentliches Gericht nach europäischem Maßstab ist. Das Gleiche gilt für einen verfassungswidrig gebildeten Landesjustizrat, der Hunderte Richter ernannt hat - und für drei rechtswidrig ernannte Richter am Verfassungsgericht. Der kommende Bürgerrechtskommissar Wiącek dagegen sagt: "Es kann nicht sein, dass Staatsorgane die Existenz oder Kompetenz anderer infrage stellen." Dies führe zu rechtlichem Chaos.

Wiącek will das von der PiS geschaffene politisch kontrollierte Rechtssystem offenbar akzeptieren. "Wir leben in dieser und nicht in einer anderen Welt, in dieser und nicht in einer anderen Rechtsumgebung, und man muss die Freiheiten und Menschenrechte auch in einer Situation verteidigen, wie wir sie haben."

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