Auch bei manchen Politikern hält sich der Begriff von der „Pflegestufe“ noch hartnäckig. Dabei wurden die Stufen abgeschafft, als vor zehn Jahren eine große Pflegereform beschlossen wurde. Seitdem wird der Grad der Pflegebedürftigkeit genau so ausgedrückt: in Grad, und zwar von eins bis fünf. Die Bundesregierung erwägt nun, den Pflegegrad 1 kurzfristig zu reformieren oder zu streichen, um Geld zu sparen. „Wir diskutieren über alle Optionen“, sagt Kanzler Friedrich Merz (CDU). Je stärker jemand im Alltag eingeschränkt ist, desto höher ist der Pflegegrad. Gutachter verteilen Punkte, wie selbständig ein Antragsteller noch leben kann. Eine Rolle spielen dabei die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, die Psyche sowie die Frage, ob man sich noch selbst versorgen kann und es schafft, seine Medikamente zu besorgen und zu nehmen. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen. Bei Pflegegrad 1 gibt es 173 Euro im Monat für Hygieneartikel und Haushaltshilfe. Vom Grad 2 an gibt es Pflegegeld für die Angehörigen, wenn die sich kümmern. Im höchsten Grad sind das bis zu 990 Euro monatlich. Wer in einer Einrichtung wohnt, bekommt gestaffelte Zuschüsse.
Aktuelles LexikonWas ist Pflegegrad 1?

Je stärker jemand im Alltag eingeschränkt ist, desto höher ist der Pflegegrad. Worauf es ankommt und welche Leistungen es gibt.
