Wäre auch in Deutschland möglich, was nun Marine Le Pen in Frankreich erleben musste: dass ein Gericht jemandem die Fähigkeit aberkennt, in ein Amt gewählt zu werden? Diese Wählbarkeit ist es, die mit dem Fachausdruck „passives Wahlrecht“ gemeint ist (wohingegen das „aktive Wahlrecht“ die Berechtigung zum Wählen umfasst). Unter anderem der Paragraf 45 des deutschen Strafgesetzbuches sieht diese Sanktion ausdrücklich vor: „Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden.“ Wie immer kommt es bei Gesetzen darauf an, genau zu lesen; in diesem Fall ist das Wort „Verbrechen“ entscheidend. Zum Verlust der Wählbarkeit muss man wegen eines Verbrechens verurteilt sein, nicht wegen eines Vergehens. Verbrechen sind alle Delikte, bei denen die Mindeststrafe ein Jahr Haft ist. Ein Beispiel: Bei schwerem Raub beträgt die Mindeststrafe drei Jahre; wer deswegen verurteilt wird, verliert das passive Wahlrecht. Wer aber, ähnlich wie Le Pen, vier Jahre wegen Untreue bekommt, verliert es nicht – hier gibt es keine Mindeststrafe; daher ist die Untreue ein Vergehen.
Aktuelles LexikonPassives Wahlrecht

Begriff, der die Möglichkeit beschreibt, gewählt zu werden. In Frankreich hat Marine Le Pen sie verloren, in Deutschland hätte sie sie behalten.
Von Detlef Esslinger
