Demokratie:Weil der Gesetzgeber gepennt hat

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Auf welcher Grundlage wird sie eigentlich finanziert? Das Gebäude der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin. (Foto: Catharina Lux/mauritius images / Catharina Lux)

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet im Februar über die Finanzierung der parteinahen Stiftungen. Die AfD könnte demnächst 70 Millionen Euro für neobraune Fortbildung kassieren.

Kolumne von Heribert Prantl

Es gibt eine gewisse Esskultur, die sich durchschnittlich gesittete Menschen angewöhnt haben. Dazu gehört es zum Beispiel, dass man nicht gierig aus zwei oder drei Töpfen gleichzeitig löffelt. Im politischen Betrieb, in der Parteiendemokratie, gilt das offenbar nicht. Die Parteien löffeln aus drei Töpfen gleichzeitig. Auf Topf eins steht "staatliche Parteienfinanzierung"; darin liegen derzeit 205 Millionen Euro pro Jahr. Damit hat sich das Bundesverfassungsgericht soeben, wieder einmal, beschäftigt, es hat die Höhe der Summe beanstandet und das einschlägige Löffelgesetz für verfassungswidrig erklärt. Auf Topf zwei steht "staatliche Fraktionsfinanzierung"; darin liegen derzeit 126 Millionen Euro pro Jahr; dieser Topf war aber nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Prüfung. Und auch Topf drei war nicht Gegenstand der Karlsruher Prüfung. In Topf drei liegen die staatlichen Zuschüsse an parteinahe Stiftungen; es waren dies zuletzt an die 700 Millionen Euro pro Jahr. Das ist viel Geld - aber da ist wenig Regelung und wenig Kontrolle.

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