Das geltende Recht zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland ist seit dreißig Jahren unehrlich und widersprüchlich; das kann eigentlich niemandem gefallen. Einerseits sagt dieses geltende Recht, verständnisvollerweise: Es ist die freie Entscheidung jeder Schwangeren, ob sie abtreiben möchte. Zumindest in den ersten zwölf Wochen, also solange das Ungeborene noch sehr klein ist, hat ihr da niemand hereinzureden, nicht der Vater und schon gar nicht der Staat. Das ist liberal: Es ist die freie Entscheidung jeder Schwangeren, sie soll vor einem Abbruch nur kurz zu einem Beratungsgespräch vorbeikommen und sich anhören, welche Optionen sie sonst noch hätte; sie muss da keinen Streit fürchten und auch keine Rechenschaft ablegen.
MeinungAbtreibungenDer Paragraf 218 muss weg

Kommentar von Ronen Steinke
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Dass Abgeordnete von SPD und Grünen den Schwangerschaftsabbruch endlich aus dem Strafgesetzbuch streichen wollen, ist richtig – gesellschaftlich, moralisch, finanziell.
