Pöbeln im Parlament? Seit ein paar Jahren kann das teuer werden. Denn 2021 führte der Bundestag ein Ordnungsgeld ein. Es wird verhängt, wenn Abgeordnete in der Plenarsitzung „nicht nur geringfügig“ gegen die Hausordnung des Bundestags verstoßen. 1000 Euro werden dann fällig. Im Wiederholungsfall muss das Doppelte gezahlt werden.
Am Mittwochabend identifizierte Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) ein solches, „die parlamentarische Ordnung und Würde“ verletzendes Verhalten, bei Beatrix von Storch. Die AfD-Abgeordnete habe sich bei Zwischenrufen „herabwürdigend und respektlos“ über die Transidentität der Grünen-Abgeordneten Tessa Ganserer geäußert, sagte Göring-Eckardt.
Das Ordnungsgeld wird im Bundestag nur selten verhängt; gegen Beatrix von Storch aber schon zum zweiten Mal. Auch im November 2023 ging es um abfällige Äußerungen gegen Ganserer. Bei besonders groben Verstößen gegen die Geschäftsordnung kann Abgeordneten außerdem das Wort entzogen werden, und das Bundestagspräsidium kann sie bis zu 30 Sitzungstage ausschließen. Bei kleinen Verstößen bleibt es in der Regel bei einer mündlichen Verwarnung, dem Ordnungsruf.