MeinungUpskirting:Auch auf der Wiesn ist das Filmen unter den Rock eine Straftat

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Kommentar von Mareen Linnartz

Lesezeit: 1 Min.

Besucherinnen und Besucher sitzen auf dem „Teufelsrad“ und versuchen, sich auf der sich immer schneller drehenden Scheibe festzuhalten.
Besucherinnen und Besucher sitzen auf dem „Teufelsrad“ und versuchen, sich auf der sich immer schneller drehenden Scheibe festzuhalten. (Foto: Leonie Asendorpf/dpa)

Es gibt ein Gesetz, das der Staat anwenden muss. Wenn eine Schaustellerin auf dem Oktoberfest einfach nur Radlerhosen verteilt, ist das keine Lösung.

Als Frau muss man nicht begreifen, was manche Männer dazu antreibt, ihre Smartphones unter Röcke zu halten und die Unterhosen-Filmchen dann im Internet hochzuladen – in der Hoffnung auf tausendfache Klicks von Gleichgesinnten. Aus aktuellem Anlass aber sei daran erinnert: Dieses Verhalten ist kein harmloser Übergriff, sondern eine Straftat. Seit 2021 wird das sogenannte Upskirting in Deutschland mit einer Geld- oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet.

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Upskirting auf dem Oktoberfest
:„Das Teufelsrad ist ein Risiko für die Sicherheit von Frauen geworden“

Auf der Wiesn-Attraktion flattern die Röcke häufig nach oben. Videos davon landen immer wieder im Netz. Die Betreiberin kennt das Problem. Was unternimmt sie dagegen? Und reichen ihre Maßnahmen aus?

SZ PlusVon Sophia Coper

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