Wer sich über das öffentlich-rechtliche Programm beschwert, steht in einer Reihe mit Anwohnern, die ihren Ärger über die nicht kommende Müllabfuhr oder die verzögerte Umfahrungsstraße in den örtlichen Gemeinderat tragen. Im Einzelnen mögen manche Anliegen klein und kleinlichst sein, im Großen stellt die in Deutschland ausgeprägte Beschwerdekultur ein demokratisches Prinzip sicher: Hier wird mitgeredet. Bei ARD und ZDF, für die alle in diesem Land bezahlen, ist das Meckern nicht nur Tradition, sondern so etwas wie Publikumspflicht. Zu viel „Fernsehgarten“, zu wenig Fußball, zu bemühter „Tatort“ oder zu verklemmtes Kulturprogramm: Jeder findet sein Problem und jeder hat bei den Öffentlich-Rechtlichen, anders als bei Netflix, ein institutionell gesichertes Mitspracherecht.
MeinungÖffentlich-Rechtliche:Das Programm gefällt Ihnen nicht? Beschweren Sie sich
Kommentar von Aurelie von Blazekovic
Lesezeit: 3 Min.

Nun sollen Gerichte untersuchen dürfen, ob ARD und ZDF vielfältig und ausgewogen genug sind. Immer noch besser als das reine Bauchgefühl.

Öffentlich-Rechtliche:Das wird eine spektakuläre Beweisführung
Das Bundesverwaltungsgericht liefert eine Sensation: Wer mit dem Argument fehlender Ausgewogenheit bei ARD und ZDF den Rundfunkbeitrag nicht zahlen will, kann das vor Gericht ausfechten.
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