NS-Prozesse:Der späte, aber notwendige Protest gegen die Barbarei

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Für Häftlinge im Rentenalter gibt es in gesonderte Trakte. (Foto: Jan Woitas/picture alliance/dpa/dpa-Zentral)

Muss man einem Greis, der 101 Jahre alt ist und ein SS-Mann war, noch den Prozess machen? Ja, man muss - wenn er verhandlungsfähig ist. Auch wenn es dabei weder um Vergeltung noch Abschreckung geht.

Kolumne von Heribert Prantl

Sie waren Rädchen im Mordgetriebe. Sie haben dafür gesorgt, dass dieses Getriebe barbarisch gut funktionierte. Einer von ihnen hat einmal gesagt, er habe ja nur "für Ruhe und Ordnung" gesorgt. Soll man diese Leute, die in Vernichtungslagern "für Ruhe und Ordnung" gesorgt haben, nun einfach in Ruhe sterben lassen? Sie einfach ihr Leben zu Ende leben lassen? Darauf verzichten, im Namen des Volkes festzustellen, dass tausendfacher Mord tausendfacher Mord ist und bleibt? Die Akten schließen, von einem Prozess, einem Urteil, einem Schuldspruch absehen aus Altersgründen? Soll man es aufgeben, festzustellen, was war? Sollen die weltlichen Gerichte das den Historikern und dem Jüngsten Gericht überlassen?

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